Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 17.08.2006 aufgehoben

§ 1 - Anrechnungs-Verordnung 2001/2002 (AnrV 2001/2002)

V. v. 26.06.2001 BGBl. I S. 1346; aufgehoben durch Artikel 209 G. v. 14.08.2006 BGBl. I 1869
Geltung ab 01.07.2001; FNA: 830-2-9-36 Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene
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§ 1



Diese Verordnung gilt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebietes zur Feststellung der in § 2 genannten Leistungen, soweit die Ansprüche in der Zeit vom 1. Juli 2001 bis 30. Juni 2002 bestehen.



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