interne Verweise§ 14 WindSeeG Wettbewerbliche Bestimmung des Zuschlagsberechtigten (vom 01.01.2023) ... und soweit für die jeweilige Windenergieanlage auf See ein von der Bundesnetzagentur nach den §§ 20 , 21 oder 34 erteilter Zuschlag wirksam ist. Gleiches gilt für einen Zuschlag nach ... der vor dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung zu entziehen, oder die auflösende Bedingung nach § 20 Absatz 1 Satz 2 oder § 54 Absatz 1 Satz 2 eingetreten ist, sollen die Bundesnetzagentur und das Bundesamt ...
§ 18 WindSeeG Sicherheit (vom 01.01.2023) ... Bieter hat zusätzlich innerhalb von drei Monaten nach Erteilung des Zuschlags nach § 20 oder § 21 eine Sicherheit in Höhe der verbleibenden 75 Prozent der Gesamtsumme nach ...
§ 21 WindSeeG Dynamisches Gebotsverfahren (vom 01.01.2023) ... die diese Bieter abgegeben haben. (7) Der anzulegende Wert im Sinn des § 20 Absatz 2 beträgt stets 0 Cent pro Kilowattstunde. § 20 Absatz 1 Satz 2 ist ... Wert im Sinn des § 20 Absatz 2 beträgt stets 0 Cent pro Kilowattstunde. § 20 Absatz 1 Satz 2 ist ...
§ 81 WindSeeG Realisierungsfristen (vom 01.01.2023) ... und Hydrographie einreichen oder b) 24 Monaten nach Erteilung der Zuschläge nach § 20 oder § 21 die zur Durchführung des Anhörungsverfahrens über den Plan nach ...
§ 96 WindSeeG Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2023) ... der Ausschreibungen für nicht zentral voruntersuchte Flächen nach den §§ 16 bis 25 a) weitere Voraussetzungen zur Teilnahme an den Ausschreibungen; dies sind ... müssen, b) die Festlegung von Mindestgebotswerten, c) eine von § 20 oder § 21 abweichende Preisbildung und den Ablauf der Ausschreibungen, d) die ...
Zitat in folgenden NormenBesondere Gebührenverordnung Strom (StromBGebV)
V. v. 02.01.2017 BGBl. I S. 3; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 41
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 51
§ 17d EnWG Umsetzung der Netzentwicklungspläne und des Flächenentwicklungsplans (vom 29.12.2023) ... mit den Betreibern der Windenergieanlage auf See, die gemäß den §§ 20 , 21, 34 oder 54 des Windenergie-auf-See-Gesetzes einen Zuschlag erhalten haben, einen ... (3) Betreiber von Windenergieanlagen auf See mit einem Zuschlag nach den §§ 20 , 21, 34 oder 54 des Windenergie-auf-See-Gesetzes erhalten ausschließlich eine Kapazität ... für die Windenergieanlagen auf See wirksam ist. Wird ein Zuschlag nach den §§ 20 , 21, 34 oder 54 des Windenergie-auf-See-Gesetzes unwirksam, entfällt die zugewiesene ...
Erste Windenergie-auf-See-Verordnung (1. WindSeeV)
V. v. 15.12.2020 BGBl. I S. 2954
§ 2 1. WindSeeV Begriffsbestimmungen ... die natürliche oder juristische Person, die in der Ausschreibung der Bundesnetzagentur nach § 23 des Windenergie-auf-See-Gesetzes den Zuschlag und damit nach § 24 des Windenergie-auf-See-Gesetzes das Recht erhält, ein ...
Zweite Windenergie-auf-See-Verordnung (2. WindSeeV)
V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 58
§ 2 2. WindSeeV Begriffsbestimmungen ... die natürliche oder juristische Person, die in der Ausschreibung der Bundesnetzagentur nach § 23 des Windenergie-auf-See-Gesetzes den Zuschlag und damit nach § 24 des Windenergie-auf-See-Gesetzes das Recht erhält, ein ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 08.10.2022 BGBl. I S. 1726
Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2682
Artikel 1 WindSeeGuaÄndG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes ... Erstattung von notwendigen Kosten für Untersuchungen". b) Nach der Angabe zu § 23 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 23a Evaluierung des ... für Ausschreibungen ab dem Jahr 2023: 6,2 Cent pro Kilowattstunde." 18. Dem § 23 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Wenn mehrere Gebotswerte von 0 Cent pro ... abgegeben werden, entscheidet das Los über den Zuschlag." 19. Nach § 23 wird folgender § 23a eingefügt: „§ 23a Evaluierung des ... auf See oder von sonstigen Energiegewinnungsanlagen, die über einen Zuschlag nach § 23 oder nach § 34 oder über eine Antragsberechtigung nach § 67a verfügen, ... Vorhabenträger 1. bei Windenergieanlagen auf See über einen Zuschlag nach § 23 oder nach § 34 für die Fläche, auf die sich der Plan bezieht, verfügt oder ... geändert oder neu erteilt, berührt dies die Wirksamkeit des Zuschlags nach § 23 oder nach § 34 nicht. Der Umfang des Zuschlags verändert sich nicht." ...
Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 6 EEAusG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ... mit den Betreibern der Windenergieanlage auf See, die gemäß der §§ 23 oder 34 des Windenergie-auf-See-Gesetzes einen Zuschlag erhalten haben, jeweils einen ... (3) Betreiber von Windenergieanlagen auf See mit einem Zuschlag nach den §§ 23 oder 34 des Windenergie-auf-See-Gesetzes erhalten ausschließlich eine Kapazität auf der ... zu hören. (5) Wird ein Zuschlag nach den §§ 23 oder 34 des Windenergie-auf-See-Gesetzes unwirksam, entfällt die zugewiesene ... erst ab einem Zeitpunkt nach dem verbindlichen Fertigstellungstermin einen Zuschlag nach § 23 oder § 34 des Windenergie-auf-See-Gesetzes, so ist dieser Absatz mit der Maßgabe ...
Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Strom
V. v. 23.04.2021 BGBl. I S. 858
Zweite Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Strom
V. v. 12.05.2022 BGBl. I S. 742
Artikel 1 2. StromBGebVÄndV ... Durchführung eines Zuschlagsverfahrens nach den §§ 16, 23 des Windenergie-auf-See-Geset- zes für Windenergieanlagen auf See 5.119,00 ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1325
Artikel 1 2. WindSeeGuaÄndG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes ... an Gebote § 18 Sicherheit § 19 Höchstwert § 20 Zuschlagsverfahren, anzulegender Wert § 21 Dynamisches Gebotsverfahren ... und soweit für die jeweilige Windenergieanlage auf See ein von der Bundesnetzagentur nach den §§ 20 , 21 oder 34 erteilter Zuschlag wirksam ist. Gleiches gilt für einen Zuschlag nach § 23 ... der vor dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung zu entziehen, oder die auflösende Bedingung nach § 20 Absatz 1 Satz 2 oder § 54 Absatz 1 Satz 2 eingetreten ist, sollen die Bundesnetzagentur und das Bundesamt ... eines dynamischen Gebotsverfahrens nach § 22 Absatz 1." 25. Der bisherige § 20 wird § 17 und die Absätze 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „(1) ... Bieter hat zusätzlich innerhalb von drei Monaten nach Erteilung des Zuschlags nach § 20 oder § 21 eine Sicherheit in Höhe der verbleibenden 75 Prozent der Gesamtsumme nach ... durch die Angabe „des § 1" ersetzt. 28. Der bisherige § 23 wird § 20 und wird wie folgt gefasst: „§ 20 Zuschlagsverfahren, anzulegender Wert ... 28. Der bisherige § 23 wird § 20 und wird wie folgt gefasst: „ § 20 Zuschlagsverfahren, anzulegender Wert (1) Die Bundesnetzagentur erteilt auf jeder ... Geboten, die diese Bieter abgegeben haben. (7) Der anzulegende Wert im Sinn des § 20 Absatz 2 beträgt stets 0 Cent pro Kilowattstunde. § 20 Absatz 1 Satz 2 ist anzuwenden." ... Der anzulegende Wert im Sinn des § 20 Absatz 2 beträgt stets 0 Cent pro Kilowattstunde. § 20 Absatz 1 Satz 2 ist anzuwenden." 30. Nach § 21 werden die folgenden §§ 22 und 23 ... Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Mit der Erteilung des Zuschlags nach § 20 oder § 21 hat der bezuschlagte Bieter 1. das ausschließliche Recht zur ... 32. In § 25 wird die Angabe „§ 23" durch die Angabe „ § 20 oder § 21" ersetzt. 33. § 29 wird wie folgt geändert: ... 6 werden die Wörter „§ 23 oder nach § 34" durch die Wörter „ §§ 20 , 21, 34 oder 54", die Angabe „§ 67a" durch die Angabe „§ 92" ... bbb) In Nummer 1 wird die Angabe „§ 23" durch die Angabe „den §§ 20 , 21, 54" ersetzt. d) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt: ... Hydrographie einreichen oder b) 24 Monaten nach Erteilung der Zuschläge nach § 20 oder § 21 die zur Durchführung des Anhörungsverfahrens über den Plan nach ... In Absatz 1 wird die Angabe „§ 23 oder § 34" durch die Wörter „den §§ 20 , 21, 34 oder 54" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter ... die Wörter „§ 23 oder nach § 34" werden durch die Wörter „den §§ 20 , 21, 34 oder 54" ersetzt. 67. Der bisherige § 64 wird § 87 und wird wie ... und die Wörter „§ 23 oder nach § 34" durch die Wörter „den §§ 20 , 21, 34 oder 54" ersetzt. bb) Nummer 2 wird wie folgt gefasst: ... werden die Wörter „§ 23 oder nach § 34" durch die Wörter „den §§ 20 , 21, 34 oder 54" ersetzt. bb) In Nummer 3 werden die Wörter „oder ... bb) In Buchstabe c wird die Angabe „§ 23" durch die Angabe „ § 20 oder § 21" ersetzt. c) Nummer 3 wird wie folgt geändert: ...
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