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Zitierungen von § 58 WindSeeG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 58 WindSeeG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WindSeeG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 23 WindSeeG Zweite Gebotskomponente (vom 01.01.2023)
... an den Bundeshaushalt; für Mittelverwendung und Zahlungsweise gelten die Vorgaben des § 58 Absatz 1 entsprechend, und 3. eine Zahlung in Höhe von 5 Prozent des Gesamtbetrags der ... an den Bundeshaushalt; für Mittelverwendung und Zahlungsweise gelten die Vorgaben des § 58 Absatz 2 entsprechend. Die Zweckbindung der Zahlungen nach § 57 gilt ... an den Bundeshaushalt; für Mittelverwendung und Zahlungsweise gelten die Vorgaben des § 58 Absatz 1 entsprechend, 3. eine Zahlung in Höhe von 1 Prozent des Gesamtbetrags der zweiten ... an den Bundeshaushalt; für Mittelverwendung und Zahlungsweise gelten die Vorgaben des § 58 Absatz 2 entsprechend und 4. eine Zahlung in Höhe von 5,875 Prozent des Gesamtbetrags der ... an den Bundeshaushalt; für Mittelverwendung und Zahlungsweise gelten die Vorgaben des § 58 Absatz 3 entsprechend. Die Zweckbindung der Zahlungen nach § 57 gilt ...
§ 64 WindSeeG Rechtsfolgen des Eintritts (vom 01.01.2023)
... den Inhaber des bestehenden Projekts nach Absatz 1 erfasst die Zahlungsverpflichtungen nach den §§ 58 und 59 in der Höhe des Gebotswerts des bezuschlagten Gebots nach § 53 Absatz 1 Satz 1 ...
§ 96a WindSeeG Verordnungsermächtigung zur Einführung von Industriestrompreisen (vom 01.01.2023)
... Windenergieanlagen auf See auf zentral voruntersuchten Flächen nach den §§ 50 bis 59 zu regeln: 1. von Teil 3 Abschnitt 5 abweichende Ausschreibungsbedingungen ...
 
Zitat in folgenden Normen

BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 3 V. v. 22.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 370
Anlage BMDV-WS-BesGebV (zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 30.11.2024)
... Einrichtung nach dem WindSeeG in der bis zum 31.12.2022 geltenden Fassung § 58 Absatz 1 WindSeeG 11.713 - 21 602 130 Feststellung über das ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung und weiterer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 286
Artikel 1 2. BMDV-WS-BesGebVuaÄndV Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung
... Einrichtung nach dem WindSeeG in der bis zum 31.12.2022 geltenden Fassung § 58 Absatz 1 WindSeeG 11.713 - 21 602 130 Feststellung über das ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1325
Artikel 1 2. WindSeeGuaÄndG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
... 2 Bestimmungen zur Zahlung § 57 Zweckbindung der Zahlungen § 58 Meeresnaturschutz- und Fischereikomponente § 59 Stromkostensenkungskomponente ... an den Bundeshaushalt; für Mittelverwendung und Zahlungsweise gelten die Vorgaben des § 58 Absatz 1 entsprechend, und 3. eine Zahlung in Höhe von 5 Prozent des Gesamtbetrags der ... an den Bundeshaushalt; für Mittelverwendung und Zahlungsweise gelten die Vorgaben des § 58 Absatz 2 entsprechend. Die Zweckbindung der Zahlungen nach § 57 gilt entsprechend. ... gemäß § 17f des Energiewirtschaftsgesetzes verwendet. § 58 Meeresnaturschutz- und Fischereikomponente (1) Der bezuschlagte Bieter leistet ... den Inhaber des bestehenden Projekts nach Absatz 1 erfasst die Zahlungsverpflichtungen nach den §§ 58 und 59 in der Höhe des Gebotswerts des bezuschlagten Gebots nach § 53 Absatz 1 Satz 1 ... überwiegender öffentlicher Belange" gestrichen. 60. Der bisherige § 58 wird § 80 und wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 1 und 2 werden ... geändert: a) In Absatz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „ § 58 " durch die Angabe „§ 80" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 3 wird die ... Windenergieanlagen auf See auf zentral voruntersuchten Flächen nach den §§ 50 bis 59 zu regeln: 1. von Teil 3 Abschnitt 5 abweichende Ausschreibungsbedingungen ...

Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
Artikel 2 2. HFinG 2024 Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 58 wie folgt gefasst: „§ 58 Meeresnaturschutz-, Fischerei- und ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 58 wie folgt gefasst: „ § 58 Meeresnaturschutz-, Fischerei- und Transformationskomponente". 2. Nach § 23 ... an den Bundeshaushalt; für Mittelverwendung und Zahlungsweise gelten die Vorgaben des § 58 Absatz 1 entsprechend, 3. eine Zahlung in Höhe von 1 Prozent des Gesamtbetrags der zweiten ... an den Bundeshaushalt; für Mittelverwendung und Zahlungsweise gelten die Vorgaben des § 58 Absatz 2 entsprechend und 4. eine Zahlung in Höhe von 5,875 Prozent des Gesamtbetrags der ... an den Bundeshaushalt; für Mittelverwendung und Zahlungsweise gelten die Vorgaben des § 58 Absatz 3 entsprechend. Die Zweckbindung der Zahlungen nach § 57 gilt ... § 2 Nummer 11 des Energiefinanzierungsgesetzes verwendet." 4. § 58 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 58 Meeresnaturschutz-, Fischerei- und Transformationskomponente". b) Folgender ...