Tools:
Update via:
§ 12 - Seeanlagengesetz (SeeAnlG)
Artikel 20 G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258, 2348 (Nr. 49); zuletzt geändert durch Artikel 14a G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Geltung ab 01.01.2017; FNA: 9510-37 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Seeschifffahrt
| |
Geltung ab 01.01.2017; FNA: 9510-37 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Seeschifffahrt
| |
§ 12 Pflichten der verantwortlichen Personen
§ 12 wird in 3 Vorschriften zitiert
1Die im Sinn von § 13 verantwortlichen Personen haben sicherzustellen, dass von der Anlage während der Errichtung, des Betriebs und nach einer Betriebseinstellung
- 1.
- keine Gefahren für die Meeresumwelt und
- 2.
- keine Beeinträchtigungen
- a)
- der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs,
- b)
- der Sicherheit der Landes- und Bündnisverteidigung
- c)
- sonstiger überwiegender öffentlicher Belange oder
- d)
- privater Rechte
Anzeige
Zitierungen von § 12 SeeAnlG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 SeeAnlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SeeAnlG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 14 SeeAnlG Überwachung der Anlagen (vom 10.12.2020)
... Gebote oder Verbote gegenüber den verantwortlichen Personen zur Durchsetzung der in § 12 genannten Pflichten erlassen. (3) Führt eine Anlage, ihre Errichtung ...
Zitat in folgenden Normen
BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 286
Anlage BMDV-WS-BesGebV (zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 01.10.2024)
... oder Verbote gegenüber verantwortlichen Per- sonen zur Durchsetzung der in § 12 SeeAnlG genannten Pflichten § 14 Absatz 2 SeeAnlG 1.974 - 15.073 ... Gebote oder Verbote gegenüber verantwortlichen Per- sonen zur Durchsetzung der in § 12 SeeAnlG genannten Pflichten bei einer Anlage, die meereskundlichen Untersuchungen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung und weiterer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 286
Artikel 1 2. BMDV-WS-BesGebVuaÄndV Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung
... oder Verbote gegenüber verantwortlichen Per- sonen zur Durchsetzung der in § 12 SeeAnlG genannten Pflichten § 14 Absatz 2 SeeAnlG 1.974 - 15.073 ... Gebote oder Verbote gegenüber verantwortlichen Per- sonen zur Durchsetzung der in § 12 SeeAnlG genannten Pflichten bei einer Anlage, die meereskundlichen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/12212/a201255.htm