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Artikel 11 - Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (EEAusG k.a.Abk.)

Artikel 11 Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung


Artikel 11 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2017 BioSt-NachV § 1, § 3, § 12, § 20

Die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung vom 23. Juli 2009 (BGBl. I S. 2174), die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 (BGBl. I S. 1786) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 werden die Wörter „, mit Ausnahme von flüssiger Biomasse, die nur zur Anfahr-, Zünd- oder Stützfeuerung eingesetzt wird" gestrichen.

2.
In § 3 Absatz 1 werden die Wörter „finanzielle Förderung nach den Förderbestimmungen" durch die Wörter „Zahlung nach den Bestimmungen" ersetzt.

3.
In § 12 Satz 1 werden die Wörter „die Vergütung oder finanzielle Förderung nach den Förderbestimmungen" durch die Wörter „die Zahlung nach den Bestimmungen" ersetzt.

4.
In § 20 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „die Vergütung oder finanzielle Förderung nach den Förderbestimmungen" durch die Wörter „die Zahlung nach den Bestimmungen" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 11 Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 EEAusG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EEAusG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Artikel 125 SchriftVG Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
... der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung vom 23. Juli 2009 (BGBl. I S. 2174), die zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258 ) geändert worden ist, werden die Wörter „in schriftlicher Form" ...