Artikel 9 - Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Beamtinnen und Beamte des Bundes und Soldatinnen und Soldaten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BPflRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 9 Änderung der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung


Artikel 9 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 28. Oktober 2016 MuSchEltZV § 4, § 8

Die Mutterschutz- und Elternzeitverordnung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2325) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 4 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:

„Sie kann diese Befugnis auf unmittelbar nachgeordnete Behörden übertragen."

2.
Dem § 8 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:

„Sie kann diese Befugnis auf unmittelbar nachgeordnete Behörden übertragen."

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Zitierungen von Artikel 9 Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Beamtinnen und Beamte des Bundes und Soldatinnen und Soldaten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 BPflRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BPflRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Haushaltsgesetz 2017
G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3016
§ 18 HG 2017 Ausbringung von Leerstellen
... und Elternzeitverordnung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320), die zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 19. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2362) geändert worden ist, mindestens sechs ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung
V. v. 09.02.2018 BGBl. I S. 198
Artikel 1 MuSchEltZVÄndV Änderung der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung
... Mutterschutz- und Elternzeitverordnung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320), die zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 19. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2362 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Abschnitt 1 wird wie folgt ...


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