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Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Otto-von-Bismarck-Stiftung (BismStiftGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 01.11.2016 BGBl. I S. 2450 (Nr. 52); Geltung ab 10.11.2016
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Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 10. November 2016 BismStiftG § 2

§ 2 Absatz 2 des Gesetzes über die Errichtung einer Otto-von-Bismarck-Stiftung vom 23. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2582), das durch Artikel 79 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 5 wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt.

2.
Folgende Nummer 6 wird angefügt:

„6.
museale und wissenschaftliche Betreuung des Bismarck-Museums in Schönhausen (Elbe)."


Artikel 2



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 9. November 2016.


Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Joachim Gauck

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel