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Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Otto-von-Bismarck-Stiftung (BismStiftGÄndG k.a.Abk.)
Eingangsformel
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
§ 2 Absatz 2 des Gesetzes über die Errichtung einer Otto-von-Bismarck-Stiftung vom 23. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2582), das durch Artikel 79 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nummer 5 wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt.
- 2.
- Folgende Nummer 6 wird angefügt:
- „6.
- museale und wissenschaftliche Betreuung des Bismarck-Museums in Schönhausen (Elbe)."
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 9. November 2016.
Schlussformel
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Joachim Gauck
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Joachim Gauck
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
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