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Schlussformel - Fünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung (50. StrÄndG k.a.Abk.)
Schlussformel
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Joachim Gauck
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz
Heiko Maas
Der Bundesminister des Innern
Thomas de Maizière
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Manuela Schwesig
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Joachim Gauck
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz
Heiko Maas
Der Bundesminister des Innern
Thomas de Maizière
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Manuela Schwesig
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