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§ 1 - Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung 2017 (LuftVStAbsenkV 2017)

V. v. 24.10.2016 BGBl. I S. 2488 (Nr. 52)
Geltung ab 01.01.2017; FNA: 611-19-1-2 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben

§ 1 Steuersätze 2017



Unter Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten werden die Steuersätze des § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes für das Jahr 2017 abgesenkt. Die Steuer beträgt je Fluggast für Flüge mit einem Zielort

1.
in einem Land der Anlage 1 zu dem Gesetz 7,47 Euro,

2.
in einem Land der Anlage 2 zu dem Gesetz 23,32 Euro,

3.
in anderen Ländern 41,99 Euro.

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