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Anlage 1 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2017 (AELV 2017)

V. v. 26.10.2016 BGBl. I S. 2489 (Nr. 52)
Geltung ab 10.11.2016; FNA: 8251-10-1-23 Landwirte

Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1)


Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Wirtschaftswert
in DM
Beziehungswert
bis 25.000 1,1976
26.000 1,1906
27.000 1,1827
28.000 1,1741
29.000 1,1650
30.000 1,1554
31.000 1,1455
32.000 1,1355
33.000 1,1252
34.000 1,1149
35.000 1,1044




 

Zitierungen von Anlage 1 AELV 2017

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 AELV 2017 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AELV 2017 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AELV 2017 Ermittlung des Arbeitseinkommens
... Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zuzuordnen sind, mit dem sich aus der Anlage 1 ergebenden Beziehungswert vervielfältigt wird und 2. bei Betrieben, die der Gruppe ... Beziehungswert. Der Beziehungswert für einen Wirtschaftswert, der nicht in den Anlagen 1 und 2 aufgeführt wird und der nicht unter Absatz 3 fällt, ist zu ermitteln, indem ...