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Anlage 4 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2017 (AELV 2017)

V. v. 26.10.2016 BGBl. I S. 2489 (Nr. 52)
Geltung ab 10.11.2016; FNA: 8251-10-1-23 Landwirte

Anlage 4 (zu § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2)


Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

Wirtschaftswert
in DM
Beziehungswert
35.000 0,7634
100.000 0,5428
150.000 0,4328
200.000 0,3624
250.000 0,3133
300.000 0,2771
350.000 0,2491
400.000 0,2267
450.000 0,2084
500.000 0,1931


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Zitierungen von Anlage 4 AELV 2017

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 AELV 2017 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AELV 2017 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AELV 2017 Ermittlung des Arbeitseinkommens
... Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zuzuordnen sind, mit dem sich aus der Anlage 4 ergebenden Beziehungswert vervielfältigt wird. Für Betriebe der Gruppen 1 und ... 35.000 Deutsche Mark und unter 500.000 Deutsche Mark, deren Wirtschaftswert in den Anlagen 3 und 4 nicht aufgeführt ist, wird das Arbeitseinkommen ermittelt, indem 1. der ...