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Artikel 11 - 6. SGB IV-Änderungsgesetz (6. SGB IV-ÄndG)

Artikel 11 Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes


Artikel 11 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 17. November 2016 KSVG § 11, § 43, § 56a

Das Künstlersozialversicherungsgesetz vom 27. Juli 1981 (BGBl. I S. 705), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juli 2014 (BGBl. I S. 1311) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 11 Absatz 4 Satz 1 und 2 werden jeweils die Wörter „der Träger" gestrichen.

2.
Dem § 43 Absatz 6 werden die folgenden Sätze angefügt:

„Bei Beitragsabführungen erforderliche überplanmäßige Ausgaben können abweichend von Satz 1 vom Geschäftsführer der Unfallversicherung Bund und Bahn bewilligt werden. Die Bewilligung ist unverzüglich von der Unfallversicherung Bund und Bahn dem Bundesversicherungsamt anzuzeigen. Das Bundesversicherungsamt setzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium der Finanzen über die Bewilligung in Kenntnis."

3.
§ 56a wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Für die Beendigung der Befreiung von der Krankenversicherungspflicht gilt § 6 Absatz 2 entsprechend."

bb)
Die Sätze 3 und 4 werden aufgehoben.

b)
In Absatz 3 Satz 2 werden nach dem Wort „Kalendermonat" das Semikolon und die Wörter „geht der Antrag bis zum 31. März 1992 bei der Künstlersozialkasse ein, beginnt der Anspruch mit dem 1. Januar 1992" gestrichen.



 

Zitierungen von Artikel 11 6. SGB IV-ÄndG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 6. SGB IV-ÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 6. SGB IV-ÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 23 6. SGB IV-ÄndG Inkrafttreten
... Artikel 3 Nummer 1, Artikel 4, 5 Nummer 1 bis 4, 6 bis 11, 13 bis 16, die Artikel 6 und 7 bis 9, 11 bis 12a und 19 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) Artikel 1 Nummer 22 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Flexirentengesetz
G. v. 08.12.2016 BGBl. I S. 2838
Artikel 7 FlexReG Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
... vom 27. Juli 1981 (BGBl. I S. 705), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 11. November 2016 (BGBl. I S. 2500) geändert worden ist, wird wie folgt ...