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Artikel 2 - Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2013/35/EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen (EMFVEV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 19. November 2016 LärmVibrationsArbSchV § 2, § 15

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung vom 6. März 2007 (BGBl. I S. 261), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Absatz 6 wird folgender Absatz 7 eingefügt:

„(7) Fachkundig ist, wer über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung oder Berufserfahrung jeweils in Verbindung mit einer zeitnah ausgeübten einschlägigen beruflichen Tätigkeit sowie die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen."

b)
Die bisherigen Absätze 7 und 8 werden die Absätze 8 und 9.

2.
In § 15 Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „schriftlichen" die Wörter „oder elektronischen" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2013/35/EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 EMFVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EMFVEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Gesundheitsschutz-Bergverordnung sowie weiterer berg- und arbeitsschutzrechtlicher Verordnungen
V. v. 18.10.2017 BGBl. I S. 3584
Artikel 5 GesSchBÄndV Änderungen weiterer Verordnungen
... und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung vom 6. März 2007 (BGBl. I S. 261), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. November 2016 (BGBl. I S. 2531 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Absatz 2 wird ...