interne Verweise§ 4 NpSG Strafvorschriften ... Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 3 Absatz 1 1. mit einem neuen psychoaktiven Stoff Handel treibt, ihn in den Verkehr ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Einbeziehung der Bundespolizei in den Anwendungsbereich des Bundesgebührengesetzes
G. v. 10.03.2017 BGBl. I S. 417
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/12250/v201721.htm