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Artikel 2 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2015/566 und (EU) 2015/565 zur Einfuhr und zur Kodierung menschlicher Gewebe und Gewebezubereitungen (GewEinfRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Transplantationsgesetzes


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 26. November 2016 TPG § 8d, § 8f

Das Transplantationsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2007 (BGBl. I S. 2206), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2233) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 8d Absatz 3 Satz 2 wird nach dem Wort „verwendeten" das Komma durch die Wörter „sowie der" ersetzt und nach den Wörtern „ausgeführten Gewebe" die Wörter „einschließlich des Ursprungs- und des Bestimmungsstaates der Gewebe" eingefügt.

2.
§ 8f wird aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2015/566 und (EU) 2015/565 zur Einfuhr und zur Kodierung menschlicher Gewebe und Gewebezubereitungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 GewEinfRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GewEinfRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel GewEinfRÄndG *)
... Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: --- *) Die Artikel 1, 2 und 4 dienen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/566 der Kommission vom 8. April 2015 zur ... bei eingeführten Geweben und Zellen (ABl. L 93 vom 9.4.2015, S. 56). Die Artikel 1 bis 7 dienen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/565 der Kommission vom 8. April 2015 zur ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2757
Artikel 2 BlGewVFG Änderung des Transplantationsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2007 (BGBl. I S. 2206), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. November 2016 (BGBl. I S. 2623 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...