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Artikel 7 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2015/566 und (EU) 2015/565 zur Einfuhr und zur Kodierung menschlicher Gewebe und Gewebezubereitungen (GewEinfRÄndG k.a.Abk.)
Artikel 7 Aufhebung der Blutstammzelleinrichtungen-Registerverordnung
Die Blutstammzelleinrichtungen-Registerverordnung vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3081) wird aufgehoben.
Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2015/566 und (EU) 2015/565 zur Einfuhr und zur Kodierung menschlicher Gewebe und Gewebezubereitungen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 GewEinfRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GewEinfRÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Eingangsformel GewEinfRÄndG *)
... bei eingeführten Geweben und Zellen (ABl. L 93 vom 9.4.2015, S. 56). Die Artikel 1 bis 7 dienen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/565 der Kommission vom 8. April 2015 zur ...
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