Dem Hauptzollamt Saarbrücken werden die Zuständigkeiten übertragen für
- 1.
- die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Darmstadt und Koblenz sowie
- 2.
- die Außenwirtschaftsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Koblenz.