Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften (2. LFGBuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 24.11.2016 BGBl. I S. 2656 (Nr. 56); Geltung ab 03.12.2016
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Eingangsformel



Es verordnen

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das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auf Grund des § 70 Absatz 6 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426) und

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das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit auf Grund des § 70 Absatz 6 in Verbindung mit Absatz 9 und mit § 62 Absatz 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426), von denen § 62 Absatz 2 zuletzt durch Artikel 67 Nummer 9 und § 70 Absatz 9 zuletzt durch Artikel 67 Nummer 13 Buchstabe a der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden sind, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:



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