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§ 20 - Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)
Artikel 1 V. v. 02.12.2016 BGBl. I S. 2770 (Nr. 58); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 08.12.2022 BGBl. I S. 2240
Geltung ab 01.06.2017, abweichend siehe Artikel 10; FNA: 2129-56-3 Umweltschutz
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Geltung ab 01.06.2017, abweichend siehe Artikel 10; FNA: 2129-56-3 Umweltschutz
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§ 20 Zulassung als Umweltgutachter oder Umweltgutachterorganisation
§ 20 wird in 3 Vorschriften zitiert
- 1.
- der Sachverständige eine Zulassung als Umweltgutachter nach § 9 des Umweltauditgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2002 (BGBl. I S. 3490), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. November 2015 (BGBl. I S. 2092) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, auch in Verbindung mit § 18 des Umweltauditgesetzes, oder
- 2.
- die technische Überwachungsorganisation oder die Entsorgergemeinschaft eine Zulassung als Umweltgutachterorganisation nach § 10 des Umweltauditgesetzes
(2) Im Fall der Zulassung nur für den Unternehmensbereich der Abteilung 39 des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 ist die Tätigkeit als Sachverständiger auf die Überprüfung von Betrieben beschränkt, die unter diesen Unternehmensbereich fallen.
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Zitierungen von § 20 EfbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 EfbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EfbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 12 EfbV Zustimmung zum Überwachungsvertrag, Widerruf
... des Überwachungsauftrages beauftragten Sachverständigen die in den §§ 17 bis 20 genannten Anforderungen erfüllen. (3) Die Zustimmung kann unter Bedingungen ...
§ 16 EfbV Anerkennung der Entsorgergemeinschaft, Widerruf
... beauftragten Sachverständigen die Anforderungen nach den §§ 17 bis 20 erfüllen. (2) Die Anerkennungsbehörde trifft ihre Entscheidung ...
§ 21 EfbV Kontrolle der Sachverständigen
... dass die von ihnen beauftragten Sachverständigen die Anforderungen der §§ 17 bis 20 erfüllen. (2) Die technische Überwachungsorganisation hat der ... Nummer 1 sind der Mitteilung Nachweise über die Erfüllung der in den §§ 17 bis 20 genannten Anforderungen beizufügen. Im Übrigen hat die technische ... der Anerkennungsbehörde Nachweise über die Erfüllung der in den §§ 17 bis 20 genannten Anforderungen durch die von ihnen beauftragten Sachverständigen auf Verlangen ...
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