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Anlage 2 - Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)
Artikel 1 V. v. 02.12.2016 BGBl. I S. 2770 (Nr. 58); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 08.12.2022 BGBl. I S. 2240
Geltung ab 01.06.2017, abweichend siehe Artikel 10; FNA: 2129-56-3 Umweltschutz
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Geltung ab 01.06.2017, abweichend siehe Artikel 10; FNA: 2129-56-3 Umweltschutz
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Anlage 2 (zu § 23 Satz 2) Mindestinhalt von Überwachungsberichten
Anlage 2 wird in 3 Vorschriften zitiert
- 1.
- Angaben zur Zertifizierungsorganisation
- a)
- Name und Anschrift der technischen Überwachungsorganisation oder der Entsorgergemeinschaft
- b)
- Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse eines Ansprechpartners für die Zertifizierung des Betriebes
- 2.
- Angaben zu dem oder den prüfenden Sachverständigen
- a)
- Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- b)
- Zeitraum der aufeinanderfolgenden Überprüfungen des Betriebes durch einen Sachverständigen
- 3.
- Angaben zum Entsorgungsfachbetrieb
- a)
- Name und Anschrift (Hauptsitz)
- b)
- Gewerbeanmeldung (Datum der Anmeldung, zuständige Behörde und Aktenzeichen)
- c)
- Eintrag in das Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister (sofern ein Eintrag erfolgt ist)
- d)
- Standorte
- aa)
- Anzahl der Standorte
- bb)
- Name, Anschrift und Kennnummer(n) nach § 28 NachwV für jeden Standort
- cc)
- Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse eines Ansprechpartners für jeden Standort
- dd)
- Benennung der zuständigen Überwachungsbehörde für jeden Standort
- ee)
- Benennung wesentlicher Änderungen seit der letzten Überprüfung für jeden Standort (zum Beispiel: Änderung der zertifizierten Tätigkeiten oder Abfallarten)
- 4.
- Angaben zum Überwachungsvorgang
- a)
- bei technischen Überwachungsorganisationen: Datum des Abschlusses des Überwachungsvertrages und der behördlichen Zustimmung zum Überwachungsvertrag
- b)
- bei Entsorgergemeinschaften: Datum der Anerkennung der Entsorgergemeinschaft und des Eintritts des Betriebes in die Entsorgergemeinschaft
- c)
- letzter Überwachungstermin (vor dem hier dokumentierten)
- d)
- Anlass und Ablauf der Überwachung
- e)
- durchgeführte angekündigte und unangekündigte Vor-Ort-Termine im Überwachungszeitraum (Benennung von Ort, Datum, Dauer sowie der Teilnehmer und ihrer Funktion)
- f)
- weitere Überwachungsmaßnahmen (z. B. Sichtung von Unterlagen, Befragung von Mitarbeitern)
- g)
- durchgeführte andere Fremdkontrollen
- 5.
- Angaben zur Betriebsorganisation (für jeden Standort)
- a)
- Zweck des Betriebes
- b)
- Tätigkeiten des Betriebes
- c)
- Art, Menge und Herkunft der bewirtschafteten Abfälle
- d)
- Anzahl der Beschäftigten
- e)
- bestellte Betriebsbeauftragten (Name, Anschrift und Fachkundenachweis der Beauftragten sowie Datum der Bestellung und der Anzeige der Bestellung bei der Behörde)
- f)
- Vorhandensein von Funktionsbeschreibungen und Organisationsplänen
- g)
- Vorhandensein von Arbeitsanweisungen
- 6.
- Angaben zum Inhaber
- a)
- Name und Anschrift
- b)
- Ergebnis der Überprüfung der Zuverlässigkeit
- c)
- Ergebnis der Überprüfung der Fachkunde und der Fortbildung, soweit der Inhaber für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlich ist
- 7.
- Angaben zu den für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen, sofern solche vorhanden sind
- a)
- Name und Anschrift
- b)
- Ergebnis der Überprüfung der Zuverlässigkeit
- c)
- Ergebnis der Überprüfung der Fachkunde und Fortbildung
- 8.
- Angaben zum sonstigen Personal
- a)
- Auswahl des Personals durch den Inhaber
- b)
- Ergebnis der Überprüfung der Zuverlässigkeit
- c)
- Ergebnis der Überprüfung der Fachkunde und Fortbildung
- d)
- Vorhandensein eines schriftlichen Einarbeitungsplanes
- 9.
- Angaben zur personellen, gerätetechnischen und sonstigen Ausstattung an jedem Standort
- a)
- ausreichende Ausstattung mit für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen und sonstigem Personal
- b)
- Vorhandensein von Einsatzplänen
- c)
- notwendige gerätetechnische und sonstige Ausstattung mit Betriebsmitteln
- 10.
- Angaben zum Betriebstagebuch
- a)
- Betriebstagebuch für jeden Standort
- b)
- ordnungsgemäße Führung (Dokumentation aller vorgeschriebenen Inhalte)
- c)
- ordnungsgemäße Kontrolle durch den Inhaber oder der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (Name und Telefonnummer der für die Kontrolle verantwortlichen Personen)
- 11.
- Angaben zum Versicherungsschutz
- a)
- Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes
- b)
- Nachweis ausreichender Versicherungssummen
- 12.
- Angaben zur betrieblichen Tätigkeit
- a)
- Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften (allgemein und branchenspezifisch)
- b)
- Vorliegen notwendiger behördlicher Genehmigungen, Zulassungen und Erlaubnisse
- c)
- Einhaltung behördlicher Auflagen und Anordnungen
- d)
- Organisation des Arbeitsschutzes einschließlich der technischen Sicherheit
- e)
- Erfüllung der Anforderungen an die Fachkraft für Arbeitssicherheit und an Sicherheitsbeauftragte
- f)
- Erfüllung der Anforderungen an den Betriebsarzt und die Ersthelfer
- g)
- Vorhandensein von Notfall-, Brandschutz- und Alarmierungsplänen
- 13.
- Angaben zu beauftragten Dritten
- a)
- Name und Anschrift beauftragter Entsorgungsfachbetriebe (Nachweis der Entsorgungsfachbetriebseigenschaft)
- b)
- bei der Beauftragung von Betrieben, die keine Entsorgungsfachbetriebe sind: Name und Anschrift des beauftragten Betriebes, Umfang der Beauftragung und Erfüllung der Anforderungen an die Beauftragung
- 14.
- Überwachungsergebnis
- a)
- Zusammenfassung festgestellter Mängel und Abweichungen
- b)
- Behebung durch den Betrieb
- c)
- Kontrolle durch den oder die Sachverständigen
- d)
- Abschließende Empfehlung des oder der Sachverständigen
- e)
- Berichtsdatum und Unterschrift des oder der Sachverständigen
Zitierungen von Anlage 2 EfbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 EfbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EfbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 23 EfbV Überwachungsbericht
... Der Mindestinhalt des Überwachungsberichts ergibt sich aus Anlage 2 ...
Zitat in folgenden Normen
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Artikel 1 G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1739; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 08.12.2022 BGBl. I S. 2240
§ 21 ElektroG Zertifizierung (vom 01.01.2022)
... geprüft ist und b) im Überwachungsbericht nach § 23 in Verbindung mit Anlage 2 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung sowie im Zertifikat nach § 56 Absatz 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1145
Artikel 1 1. ElektroGÄndG Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
... ist und b) im Überwachungsbericht nach § 23 in Verbindung mit Anlage 2 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung sowie im Zertifikat nach § 56 Absatz 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit ...
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