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§ 6 - Mikrozensusgesetz (MZG)
Artikel 1 G. v. 07.12.2016 BGBl. I S. 2826 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 191
Geltung ab 01.01.2017; FNA: 29-40 Statistik
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Geltung ab 01.01.2017; FNA: 29-40 Statistik
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§ 6 Kernprogramm der Erhebungsmerkmale
§ 6 wird in 11 Vorschriften zitiert
(1) 1In Haushalten werden jährlich Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen erhoben:
- 1.
- Wohnung:
- a)
- Gemeinde und Gemeindeteil,
- b)
- Nutzung der Wohnung als alleinige Wohnung,
- c)
- Nutzung der Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnung,
- d)
- Bestehen einer Wohnung im Ausland,
- 2.
- Haushalts- und Familienzusammenhang:
- a)
- Zahl der Haushalte in der Wohnung und Zahl der Personen im Haushalt,
- b)
- Wohnungs- und Haushaltszugehörigkeit der Personen sowie Familienzusammenhang,
- c)
- Wohn- und Lebensgemeinschaft,
- d)
- bei Folgebefragungen: Veränderungen der Haushaltsgröße und -zusammensetzung seit der letzten Befragung,
- 3.
- demografische Angaben:
- a)
- Geschlecht,
- b)
- Kalendermonat und Kalenderjahr der Geburt,
- c)
- Familienstand,
- 4.
- Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund:
- a)
- für alle Personen:
- aa)
- Staat der Geburt,
- bb)
- Staat der Geburt der Eltern,
- cc)
- Kalenderjahr des Zuzugs nach Deutschland,
- dd)
- Grund des Zuzugs,
- ee)
- bei Abwesenheit von mehr als zwölf Monaten: Kalenderjahr des erneuten Zuzugs nach Deutschland,
- ff)
- Staatsangehörigkeiten,
- gg)
- Art des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit,
- hh)
- im Haushalt vorwiegend gesprochene Sprache,
- b)
- für in Deutschland eingebürgerte Personen:
- aa)
- ehemalige Staatsangehörigkeit vor der Einbürgerung,
- bb)
- Kalenderjahr der Einbürgerung,
- c)
- für als Deutsche geborene Personen, deren Eltern nicht im selben Haushalt leben, zu den Eltern:
- aa)
- Kalenderjahr des Erstzuzugs nach Deutschland,
- bb)
- Ausländereigenschaft,
- cc)
- Art des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit,
- 5.
- Lebensunterhalt und Einkommen:
- a)
- Art des überwiegenden Lebensunterhalts,
- b)
- Höhe des Nettoeinkommens und des Haushaltsnettoeinkommens in dem Kalendermonat vor der Berichtswoche,
- c)
- für die Jahre 2017 bis 2019:
- aa)
- Art der öffentlichen Renten oder Pensionen untergliedert nach
- aaa)
- eigener Rente oder Pension,
- bbb)
- Witwenrente oder Witwerrente oder Witwenpension oder Witwerpension,
- ccc)
- Waisenrente oder Waisenpension,
- bb)
- Art der sonstigen öffentlichen und privaten Einkommen,
- cc)
- Höhe des Haushaltsnettoeinkommens in dem Kalendermonat vor der Berichtswoche,
- 6.
- Rentenversicherung: Art des Rentenversicherungsverhältnisses,
- 7.
- Besuch von Kindertagesbetreuung, Schule und Hochschule; berufliche Ausbildung:
- a)
- Besuch von Kindertagesbetreuung, Schule oder Hochschule in den letzten vier Wochen und im letzten Jahr vor der Berichtswoche,
- b)
- berufliche Ausbildung in den letzten vier Wochen und im letzten Jahr vor der Berichtswoche,
- c)
- Art der besuchten Kindertagesbetreuung, Schule oder Hochschule,
- d)
- Fachrichtung der Meisterausbildung an Fachschulen,
- e)
- Teilnahme an Lehrveranstaltungen in den letzten vier Wochen vor der Berichtswoche,
- 8.
- Bildungsabschlüsse:
- a)
- höchster allgemeinbildender Schulabschluss,
- b)
- bei im Ausland erworbenen Schulabschlüssen die Dauer des Schulbesuchs an allgemeinbildenden Schulen in Jahren,
- c)
- Kalenderjahr des höchsten allgemeinbildenden Schulabschlusses, falls kein beruflicher Abschluss oder Hochschulabschluss vorhanden ist,
- d)
- höchster beruflicher Ausbildungs- und Hochschulabschluss,
- e)
- Fachrichtung und Jahr des höchsten beruflichen Ausbildungs- oder Hochschulabschlusses,
- f)
- Abschluss im In- oder Ausland erworben,
- 9.
- Arbeitsmarktbeteiligung:
- a)
- für alle Personen:
- aa)
- Hauptstatus,
- bb)
- Erwerbsstatus,
- cc)
- regelmäßige oder gelegentliche Tätigkeit,
- dd)
- geringfügige Beschäftigung in der Haupt- und Nebentätigkeit,
- ee)
- Arbeitssuche in den vier Kalenderwochen, die mit der Berichtswoche enden,
- ff)
- Bestehen einer zweiten Erwerbstätigkeit,
- b)
- für Erwerbstätige zur Haupttätigkeit:
- aa)
- Wirtschaftszweig des Betriebes,
- bb)
- Größe des Betriebes,
- cc)
- ausgeübter Beruf sowie Stellung im Beruf,
- dd)
- Berufs- oder Arbeitsplatzwechsel im letzten Jahr vor der Berichtswoche,
- ee)
- normalerweise geleistete wöchentliche Arbeitszeit und tatsächlich geleistete Arbeitszeit,
- ff)
- Vollzeit- oder Teilzeittätigkeit,
- gg)
- Ursachen für Teilzeittätigkeit, einschließlich der arbeitsmarktbezogenen Gründe,
- hh)
- befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag,
- ii)
- Vertrag mit einer Zeitarbeitsvermittlung,
- jj)
- Wunsch nach Mehrarbeit oder nach weniger Arbeit und Verfügbarkeit für Mehrarbeit in den beiden auf die Berichtswoche folgenden Kalenderwochen in Haupt- und Nebentätigkeit,
- kk)
- gewünschte Arbeitszeit in Haupt- und Nebentätigkeiten,
- c)
- für Personen mit zweiter Erwerbstätigkeit:
- aa)
- regelmäßige oder gelegentliche Tätigkeit,
- bb)
- Wirtschaftszweig des Betriebes,
- cc)
- ausgeübter Beruf sowie Stellung im Beruf,
- dd)
- normalerweise geleistete wöchentliche Arbeitszeit und tatsächlich geleistete Arbeitszeit,
- d)
- für Arbeitslose und Arbeitsuchende:
- aa)
- Art der Arbeitssuche in den vier Kalenderwochen, die mit der Berichtswoche enden, und Dauer der Arbeitssuche,
- bb)
- Verfügbarkeit für eine neue Arbeitsstelle in den beiden auf die Berichtswoche folgenden Kalenderwochen,
- e)
- für Nichterwerbstätige:
- aa)
- frühere Erwerbstätigkeit,
- bb)
- Zeitpunkt der Beendigung sowie Gründe für die Beendigung der letzten Tätigkeit,
- cc)
- Wirtschaftszweig der letzten Tätigkeit,
- dd)
- ausgeübter Beruf und Stellung im Beruf der letzten Tätigkeit,
- ee)
- Arbeitssuche in den vier Kalenderwochen, die mit der Berichtswoche enden,
- ff)
- arbeitsmarktbezogene und andere Gründe für die Nichtarbeitssuche,
- f)
- für Nichterwerbspersonen:
- aa)
- Wunsch nach einer Erwerbstätigkeit,
- bb)
- Verfügbarkeit für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in den beiden auf die Berichtswoche folgenden Kalenderwochen,
- cc)
- Gründe für die Nichtverfügbarkeit,
- 10.
- ab dem Jahr 2018 Internetzugang und Internetnutzung:
- a)
- für alle Personen:
- aa)
- Internetzugang,
- bb)
- Internetnutzung in den letzten drei Monaten vor der Berichtswoche,
- b)
- an der Anschrift verfügbare maximale Datenübertragungsrate.
(2) Ab dem Jahr 2018 werden im Abstand von vier Jahren zusätzlich zu den Angaben nach Absatz 1 die Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen erhoben:
- 1.
- Wohnsituation:
- a)
- Art, Typ und Größe des Gebäudes mit Wohnraum,
- b)
- leerstehende Wohnung,
- c)
- Baualtersgruppe des Gebäudes,
- d)
- Fläche der gesamten Wohnung,
- e)
- Besitzverhältnis,
- f)
- Nutzung der Wohnung als Eigentümer oder Eigentümerin, Hauptmieter oder Hauptmieterin oder Untermieter oder Untermieterin,
- g)
- Kalenderjahr des Einzugs des Haushalts in die Wohnung,
- h)
- Ausstattung der Wohnung mit Heiz- und Warmwasserbereitungsanlagen nach einzelnen Energieträgersystemen,
- i)
- Barrieren beim Zugang zur Wohnung,
- j)
- Barrieren innerhalb der Wohnung,
- k)
- Höhe der monatlichen Miete und der anteiligen Betriebs- und Nebenkosten für Mietwohnungen,
- l)
- Kredite für selbstgenutztes Wohneigentum,
- m)
- Art der öffentlichen Leistungen für die Wohnkosten,
- 2.
- vertraglich vereinbarte maximale Datenübertragungsrate,
- 3.
- für Frauen im Alter von 15 bis 75 Jahren: Zahl der lebend geborenen Kinder.
Zitierungen von § 6 MZG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 MZG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MZG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 MZG Art und Gegenstand der Erhebung
... (2) Der Mikrozensus besteht aus 1. dem Kernprogramm nach § 6 , 2. dem Erhebungsteil in Bezug auf die Arbeitsmarktbeteiligung nach § 7, ...
§ 5 MZG Periodizität, Berichtswoche
... und Lebensbedingungen nach § 8 gemeinsam mit den Angaben zum Kernprogramm nach § 6 sowie 2. die Angaben zu Informations- und Kommunikationstechnologien nach § 9 ... Kommunikationstechnologien nach § 9 gemeinsam mit den Angaben zum Kernprogramm nach § 6. (3) Für die Erhebung ab dem Jahr 2020 gilt zusätzlich Folgendes: ... Nummer 3 Buchstabe a sowie Nummer 4 werden gemeinsam mit den Angaben zum Kernprogramm nach § 6 Absatz 1 zu bis zu zwei Berichtswochen pro Kalenderjahr, insgesamt jedoch höchstens viermal ...
§ 7 MZG Erhebungsmerkmale in Bezug auf die Arbeitsmarktbeteiligung (vom 01.01.2023)
... Gemeinsam mit den Angaben zu § 6 werden, soweit in § 5 Absatz 3 Nummer 2 nichts anderes bestimmt ist, jährlich die ... basierenden Rechtsakten erhoben, soweit diese Angaben nicht bereits nach Absatz 1 oder nach § 6 erhoben werden. (6) Ab dem Jahr 2020 beträgt der Auswahlsatz höchstens 45 ... (6) Ab dem Jahr 2020 beträgt der Auswahlsatz höchstens 45 Prozent der nach § 6 zu ...
§ 8 MZG Erhebungsmerkmale in Bezug auf Einkommen und Lebensbedingungen (vom 01.04.2024)
... Ab dem Jahr 2020 werden jährlich gemeinsam mit den Angaben zum Kernprogramm nach § 6 bei Personen, die im Auswahlbezirk ihren Hauptwohnsitz haben, mit einem Auswahlsatz von ... ihren Hauptwohnsitz haben, mit einem Auswahlsatz von höchstens 12 Prozent der nach § 6 zu Befragenden die Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen erhoben: 1. ... der jeweils geltenden Fassung erhoben, soweit diese Angaben nicht bereits nach Absatz 1 oder nach § 6 erhoben werden. (3) Über den in Absatz 1 genannten Auswahlsatz hinaus sind die ... die folgenden Personen und Haushalte Erhebungseinheiten für die Erhebung der Angaben zu den §§ 6 und 8 entsprechend den Regelungen zur Weiterbefragung nach der Verordnung (EG) Nr. 1982/2003 der ...
§ 9 MZG Erhebungsmerkmale in Bezug auf Informations- und Kommunikationstechnologie
... dem Jahr 2021 werden jährlich gemeinsam mit den Angaben zum Kernprogramm nach § 6 bei Personen, die im Auswahlbezirk ihren Hauptwohnsitz haben, die Angaben zu den Merkmalen nach ... Personen und Haushalte betroffen sind, erhoben, soweit diese Angaben nicht bereits nach § 6 erhoben werden. Der Befragung liegt ein Auswahlsatz von höchstens 3,5 Prozent der ... Der Befragung liegt ein Auswahlsatz von höchstens 3,5 Prozent der nach § 6 zu Befragenden ...
§ 10 MZG Erhebungsmerkmale in Gemeinschaftsunterkünften
... In Gemeinschaftsunterkünften werden abweichend von § 6 Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen erhoben: 1. Gemeinde und Gemeindeteil, ...
§ 13 MZG Auskunftspflicht
... (2) Auskunftspflichtig sind für die Angaben zu den Erhebungsmerkmalen nach § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1 und 3 sowie § 8 Absatz 1 sowie für die Angaben zu den ... zu informieren. (5) Für die Angaben zu den Erhebungsmerkmalen nach § 6 Absatz 2 Nummer 1 sowie für die Angaben zu den Hilfsmerkmalen nach § 11 Absatz 1 Nummer ... Angaben mündlich mitzuteilen: 1. Angaben zu den Erhebungsmerkmalen nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a und 2. Angaben zu den Hilfsmerkmalen nach § 11 ... auf Aufforderung mündlich mitzuteilen. (7) Die Angaben zu § 6 Absatz 2 Nummer 3, § 7 Absatz 1 Nummer 5, Absatz 2 und 5, § 8 Absatz 2 sowie § 9 ...
§ 16 MZG Zusatzaufbereitungen zur Erwerbsbeteiligung
... die für den Vormonat verfügbaren Angaben zu den Erhebungsmerkmalen nach den §§ 6 und 7 an das Statistische Bundesamt. Das Statistische Bundesamt stellt die Angaben ...
§ 17 MZG Weitere Stichprobenerhebungen
... Angaben zu den §§ 6 bis 10 dürfen zur Auswahl von Erhebungseinheiten für Bundesstatistiken nach § 7 des ...
§ 18 MZG Experimentierklausel
... nach Satz 1 erhobenen Angaben dürfen in die Auswertung der Erhebung nach den §§ 6 bis 9 einbezogen werden. (2) Die Länder teilen dem Statistischen Bundesamt mit, ob ...
Zitat in folgenden Normen
Registerzensuserprobungsgesetz (RegZensErpG)
Artikel 1 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1649
§ 9 RegZensErpG Verarbeitung von Daten aus dem Zensus 2022 und dem Mikrozensus für Zwecke europäischer Bevölkerungsstatistiken einschließlich Zensus
... nach Abschluss der Aufbereitung des jeweiligen Mikrozensus die Daten nach: 1. § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 3, Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, cc, ee und ff sowie Nummer 7 Buchstabe a bis c und Nummer 8 des Mikrozensusgesetzes , 2. § 11 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Mikrozensusgesetzes. Die ...
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