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Artikel 5 - Gesetz zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze (MZGNeuRG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten



(1) Artikel 1 tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

(2) Artikel 2 tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

(3) Artikel 3 tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. Dezember 2016.

 
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