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Artikel 2 - Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes (FamKZustG k.a.Abk.)
Artikel 2 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
In § 72 Absatz 7 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, werden nach den Wörtern „zu entnehmen und" die Wörter „unter Angabe des in Absatz 1 genannten Familienkassenschlüssels" eingefügt.
Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 FamKZustG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FamKZustG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 3 FamKZustG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 2 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Absatz 2 ...
Artikel 11 FamKZustG Inkrafttreten
... (2) Die Artikel 5 und 7 treten am 1. Januar 2017 in Kraft. (3) Die Artikel 2 und 8 treten am 1. Januar 2019 in Kraft. (4) Die Artikel 3, 6 und 10 treten am 1. ...
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