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Artikel 3 - Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes (FamKZustG k.a.Abk.)
Artikel 3 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 72 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 2 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Absatz 2 wird aufgehoben.
- 2.
- Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In dem Satzteil vor Nummer 1 wird vor dem Wort „Arbeitsentgelt" das Wort „ihr" eingefügt.
- b)
- In Nummer 1 wird das Wort „oder" am Ende durch ein Komma ersetzt.
- c)
- Der Nummer 2 wird das Wort „oder" angefügt.
- d)
- Folgende Nummer 3 wird angefügt:
- „3.
- von einem Dienstherrn oder Arbeitgeber im Bereich des Bundes mit Ausnahme der Nachrichtendienste des Bundes, des Bundesverwaltungsamtes sowie derjenigen Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes auf das Bundesverwaltungsamt übertragen haben,".
- 3.
- In Absatz 4 werden die Wörter „Die Absätze 1 und 2 gelten" durch die Wörter „Absatz 1 gilt" ersetzt und werden die Wörter „und Absatz 2" gestrichen.
- 4.
- Dem Absatz 8 wird folgender Satz angefügt:
„Die Sätze 1 und 2 sind auf Kindergeldansprüche von Angehörigen der Nachrichtendienste des Bundes nicht anzuwenden."
Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 FamKZustG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FamKZustG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 11 FamKZustG Inkrafttreten
... (3) Die Artikel 2 und 8 treten am 1. Januar 2019 in Kraft. (4) Die Artikel 3 , 6 und 10 treten am 1. Januar 2022 in ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3000; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
Artikel 7 AmtsHRLÄndUG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2835) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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