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Artikel 6 - Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Bestimmungen zur Berücksichtigung von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichthubschraubern (ULHLuftfRAnpV k.a.Abk.)
Artikel 6 Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
Die Anlage Gebührenverzeichnis (zu § 2 Absatz 1) zur Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung vom 14. Februar 1984 (BGBl. I S. 346), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28. Juni 2016 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Abschnitt II werden in Nummer 1 Unterabschnitt A Buchstabe f, Nummer 7 Buchstabe a und Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa jeweils nach dem Wort „Ultraleichtflugzeuge" die Wörter „und Ultraleichthubschrauber" eingefügt.
- 2.
- Abschnitt V wird wie folgt geändert:
- a)
- In den Nummern 5 und 6 Buchstabe a wird nach den Wörtern „eines Flughafens" jeweils die Angabe „(§ 41 Absatz 2 LuftVZO)" eingefügt.
- b)
- In den Nummern 5 und 6 Buchstabe b wird nach den Wörtern „eines Landeplatzes außer Buchstabe c" jeweils die Angabe „(§ 51 Absatz 2, § 41 Absatz 2 LuftVZO)" eingefügt.
- c)
- Nummern 5 und 6 Buchstabe c werden wie folgt geändert:
- d)
- In den Nummern 5 und 6 Buchstabe d werden nach den Wörtern „eines Segelfluggeländes" jeweils die Wörter „(§ 56 Absatz 2, § 41 Absatz 2 LuftVZO)" eingefügt.
- e)
- In Nummer 7 Buchstabe c werden jeweils die Wörter „oder Ultraleichtflugzeuge" durch ein Komma und die Wörter „Ultraleichtflugzeuge oder Ultraleichthubschrauber" ersetzt.
- f)
- In Nummer 17 Buchstabe a werden die Wörter „Ultraleichtflugzeuge und Ballone mit einer höchstzulässigen Startmasse (MTOW)" durch die Wörter „Ultraleichtflugzeuge, Ultraleichthubschrauber und Ballone" ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 6 Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Bestimmungen zur Berücksichtigung von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichthubschraubern
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 ULHLuftfRAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ULHLuftfRAnpV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten
V. v. 30.03.2017 BGBl. I S. 683
Artikel 3 DrohnenV Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
... Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung vom 14. Februar 1984 (BGBl. I S. 346), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 12. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2864 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Abschnitt III wird wie ...
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