Tools:
Update via:
Artikel 2 - Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur Bevorratung von Erdöl, zur Erhebung von Mineralöldaten und zur Umstellung auf hochkalorisches Erdgas (ErdölBevGuaÄndG k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung des Mineralöldatengesetzes
Das Mineralöldatengesetz vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2353), das zuletzt durch Artikel 327 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 3 Satz 1 werden das Wort „Gebietsfremden" durch das Wort „Ausländer" und das Wort „gebietsansässige" durch das Wort „inländische" ersetzt.
- b)
- Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 wird das Wort „Gebietsfremden" jeweils durch das Wort „Ausländer" ersetzt.
- bb)
- In Satz 2 werden das Wort „gebietsansässig" durch das Wort „Inländer" und das Wort „gebietsansässige" durch das Wort „inländische" ersetzt.
- cc)
- In Satz 3 wird das Wort „Gebietsfremder" durch das Wort „Ausländer" ersetzt.
- dd)
- In Satz 4 wird das Wort „Gebietsfremde" durch das Wort „Ausländer" ersetzt.
- ee)
- In Satz 5 werden das Wort „gebietsfremder" durch das Wort „ausländischer" und das Wort „Gebietsfremden" durch das Wort „Ausländer" ersetzt.
- 2.
- § 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 2 wird der Punkt am Ende durch die Wörter „, soweit in dieser Vorschrift nichts anderes bestimmt ist." ersetzt.
- b)
- Folgender Absatz 3 wird angefügt:„(3) In § 3 Absatz 1 genannte Daten sind zum Zwecke der Energie- und Treibhausgasbilanzierung auf Antrag an das jeweilige statistische Landesamt für dessen Erhebungsbereich und nach Kalenderjahren zusammengefasst zu übermitteln, sofern
- 1.
- die Daten einem Bundesland zuordenbar sind und
- 2.
- die zusammengefassten Angaben keinen Rückschluss auf Einzelangaben erlauben.
Anzeige
Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur Bevorratung von Erdöl, zur Erhebung von Mineralöldaten und zur Umstellung auf hochkalorisches Erdgas
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 ErdölBevGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ErdölBevGuaÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 258 11. ZustAnpV Änderung des Mineralöldatengesetzes
... 2 des Mineralöldatengesetzes vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2353), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2874 ) geändert worden ist, werden die Wörter „Umwelt, Naturschutz, Bau und ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/12302/a202230.htm