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Berichtigung des Gesetzes zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung (EndLaNOGBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Das Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung vom 26. Juli 2016 (BGBl. I S. 1843) ist wie folgt zu berichtigen:
- 1.
- In Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a ist die Angabe „Absatz 6" durch die Angabe „Absatz 2" zu ersetzen.
- 2.
- In Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b ist die Angabe „Absatz 7" durch die Angabe „Absatz 3" zu ersetzen.
- 3.
- Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe c ist wie folgt zu berichtigen:
- a)
- Die Angabe „Absätze 8 und 9" ist durch die Angabe „Absätze 4 und 5" zu ersetzen.
- b)
- Die Absatzbezeichnung „(8)" ist durch die Absatzbezeichnung „(4)" zu ersetzen.
- c)
- Die Absatzbezeichnung „(9)" ist durch die Absatzbezeichnung „(5)" zu ersetzen.
Schlussformel
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Im Auftrag Dr. Thomas Richter
Im Auftrag Dr. Thomas Richter
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/12314/index.htm