Tools:
Update via:
Artikel 13 - Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen (AmtsHRLÄndUG k.a.Abk.)
G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3000 (Nr. 63); zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
Geltung ab 24.12.2016, abweichend siehe Artikel 19
| |
Geltung ab 24.12.2016, abweichend siehe Artikel 19
| |
Artikel 13 Weitere Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
§ 6 des Bundeskindergeldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 12 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Absatz 1 wird wie folgt gefasst:„(1) Das Kindergeld beträgt monatlich für erste und zweite Kinder jeweils 194 Euro, für dritte Kinder 200 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 225 Euro."
- 2.
- In Absatz 2 wird die Angabe „192 Euro" durch die Angabe „194 Euro" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 13 Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13 AmtsHRLÄndUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AmtsHRLÄndUG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 19 AmtsHRLÄndUG Inkrafttreten
... 2, 8, 10, 12, 14 und 16 treten am 1. Januar 2017 in Kraft. (3) Die Artikel 9, 11 und 13 treten am 1. Januar 2018 in ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Artikel 157 SchriftVG Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 20. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3000 ) geändert worden ist, wird das Wort „schriftlicher" ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/12323/a202437.htm