Artikel 4 - Gesetz zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (MilchSonMaßGEG k.a.Abk.)

G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3045 (Nr. 63); zuletzt geändert durch Artikel 31 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2451
Geltung ab 24.12.2016, abweichend siehe Artikel 5
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Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis



Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann den Wortlaut des Marktorganisationsgesetzes in der vom 24. Dezember 2016 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.



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