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Artikel 5 - Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (11. FeVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 5 Bekanntmachungserlaubnis



Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann jeweils den Wortlaut der Fahrerlaubnis-Verordnung in der seit dem 1. Oktober 2016 und in der vom 1. Januar 2017 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.