interne Verweise§ 3 TSEAMV Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (vom 23.07.2009) ... des Arzneimittelgesetzes wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 Abs. 4 ein Arzneimittel in den Verkehr bringt. (2) Nach § 96 Nummer 2 des ... (2) Nach § 96 Nummer 2 des Arzneimittelgesetzes wird bestraft, wer entgegen § 1 Abs. 1 oder 2 einen Stoff, eine Zubereitung oder einen Gegenstand verwendet. (3) Wer ...
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