Artikel 5 - Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung (KWKStrRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung der Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2017 EEAV § 8

Die Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung vom 22. Februar 2010 (BGBl. I S. 134), die zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Überschrift der Verordnung wird wie folgt gefasst:

„Verordnung zur Ausführung der Erneuerbare-Energien-Verordnung (Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung - EEAV)".

2.
In § 8 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „EPEX Spot" durch das Wort „Strombörse" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 KWKStrRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KWKStrRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung
V. v. 20.02.2017 BGBl. I S. 294
Artikel 1 EEAVÄndV Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung
... vom 22. Februar 2010 (BGBl. I S. 134), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3106 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 1 wird folgende ...


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