Artikel 18 - Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung (KWKStrRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 18 Aufhebung bisherigen Rechts


Artikel 18 ändert mWv. 1. Januar 2017 HkRNV

Die Herkunfts- und Regionalnachweisverordnung vom 28. November 2011 (BGBl. I S. 2447), die zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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