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Artikel 4 - Verordnung zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften im Milchbereich (MilchSonBeihVEV k.a.Abk.)

V. v. 27.12.2016 BGBl. I S. 3227 (Nr. 65); Geltung ab 29.12.2016
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Artikel 4 Änderung der Käseverordnung


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 29. Dezember 2016 KäseV § 3, § 4, § 15, Anlage 1

Die Käseverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. April 1986 (BGBl. I S. 412), die zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2722) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 3 Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Buchstabe f wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.

b)
Folgender Buchstabe g wird angefügt:

„g)
Laktase;".

2.
§ 4 Absatz 1 Nummer 4 und 5 wird wie folgt gefasst:

„4.
bei Käsezubereitungen

a)
im Falle eines Trockenmassegehaltes von mindestens 35 vom Hundert Kaseinat bis zu 5 vom Hundert des Gesamtgewichts des Fertigerzeugnisses und

b)
in technologisch notwendigem Umfang Zitrusfaser;

5.
bei Käsezubereitungen und Schmelzkäsezubereitungen

a)
Stärke, Speisegelatine und Laktase und

b)
in technologisch notwendigem Umfang Inulin."

3.
Dem § 15 wird folgender Absatz 6 angefügt:

„(6) Wird bei einem Käse oder Erzeugnis aus Käse der Laktosegehalt verringert, darf der Hinweis auf das Nichtvorhandensein von Laktose nur erfolgen, soweit der Laktosegehalt nach Maßgabe der nach § 64 Absatz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in seiner jeweils geltenden Fassung für die Feststellung von Laktose veröffentlichten Prüfungsmethode unter 0,1 Gramm je 100 Gramm des Fertigerzeugnisses liegt und die Kennzeichnung die Angabe „Laktosegehalt: unter 0,1 g/100 g" oder eine inhaltsgleiche Angabe enthält."

4.
Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Zeile 2 der Spalte 3 des Abschnittes A werden in dem erläuternden Text zu den Herstellungsvorschriften nach den Wörtern „nur durch Entzug von Wasser erfolgen;" die Wörter „Laktase darf bei den Standardsorten der Gruppe Frischkäse verwendet werden;" eingefügt.

b)
In Zeile 2 der Spalte 2 des Abschnittes C werden die folgenden Wörter eingefügt:

„Laktase darf verwendet werden."

 
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Zitierungen von Artikel 4 Verordnung zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften im Milchbereich

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 MilchSonBeihVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MilchSonBeihVEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Käseverordnung
neugefasst durch B. v. 14.04.1986 BGBl. I S. 412; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 20.10.2021 BGBl. I S. 4723
Anlage 1 KäseV (zu § 7) Standardsorten (vom 09.06.2021)
... rahmstufe 46 --- *) Anm. d. Red.: Durch Artikel 4 Nr. 4 Buchstabe b V. v. 27. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3227 ) sollen in Zeile 2 der Spalte 2 des Abschnittes C die folgenden Wörter eingefügt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel
V. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2272
Artikel 18 LMIDVEV Änderung der Käseverordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. April 1986 (BGBl. I S. 412), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 27. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3227 ) geändert worden ist, wird folgender § 31a eingefügt: „§ 31a ...