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Synopse aller Änderungen des SGB IX am 29.12.2023
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 29. Dezember 2023 durch Artikel 3 des HFinG 2023 geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des SGB IX.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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SGB IX a.F. (alte Fassung) in der vor dem 29.12.2023 geltenden Fassung | SGB IX n.F. (neue Fassung) in der am 29.12.2023 geltenden Fassung durch Artikel 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 406 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Teil 1 Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Vorrang von Prävention § 4 Leistungen zur Teilhabe § 5 Leistungsgruppen § 6 Rehabilitationsträger § 7 Vorbehalt abweichender Regelungen § 8 Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten Kapitel 2 Einleitung der Rehabilitation von Amts wegen § 9 Vorrangige Prüfung von Leistungen zur Teilhabe § 10 Sicherung der Erwerbsfähigkeit § 11 Förderung von Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation, Verordnungsermächtigung Kapitel 3 Erkennung und Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs § 12 Maßnahmen zur Unterstützung der frühzeitigen Bedarfserkennung § 13 Instrumente zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs Kapitel 4 Koordinierung der Leistungen § 14 Leistender Rehabilitationsträger § 15 Leistungsverantwortung bei Mehrheit von Rehabilitationsträgern § 16 Erstattungsansprüche zwischen Rehabilitationsträgern § 17 Begutachtung § 18 Erstattung selbstbeschaffter Leistungen § 19 Teilhabeplan § 20 Teilhabeplankonferenz § 21 Besondere Anforderungen an das Teilhabeplanverfahren § 22 Einbeziehung anderer öffentlicher Stellen § 23 Verantwortliche Stelle für den Sozialdatenschutz § 24 Vorläufige Leistungen Kapitel 5 Zusammenarbeit § 25 Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger § 26 Gemeinsame Empfehlungen § 27 Verordnungsermächtigung Kapitel 6 Leistungsformen, Beratung Abschnitt 1 Leistungsformen § 28 Ausführung von Leistungen § 29 Persönliches Budget § 30 Verordnungsermächtigung § 31 Leistungsort Abschnitt 2 Beratung § 32 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung; Verordnungsermächtigung § 33 Pflichten der Personensorgeberechtigten § 34 Sicherung der Beratung von Menschen mit Behinderungen § 35 Landesärzte Kapitel 7 Struktur, Qualitätssicherung, Gewaltschutz und Verträge § 36 Rehabilitationsdienste und -einrichtungen | |
(Text alte Fassung) § 36a Zuschuss zu Kosten für Erdgas, Wärme und andere Brennstoffe sowie Strom; Verordnungsermächtigung | (Text neue Fassung) § 36a (aufgehoben) |
§ 37 Qualitätssicherung, Zertifizierung § 37a Gewaltschutz § 38 Verträge mit Leistungserbringern Kapitel 8 Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation § 39 Aufgaben § 40 Rechtsaufsicht § 41 Teilhabeverfahrensbericht Kapitel 9 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation § 42 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation § 43 Krankenbehandlung und Rehabilitation § 44 Stufenweise Wiedereingliederung § 45 Förderung der Selbsthilfe § 46 Früherkennung und Frühförderung § 47 Hilfsmittel § 47a Digitale Gesundheitsanwendungen § 48 Verordnungsermächtigungen Kapitel 10 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben § 49 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Verordnungsermächtigung § 50 Leistungen an Arbeitgeber § 51 Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation § 52 Rechtsstellung der Teilnehmenden § 53 Dauer von Leistungen § 54 Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit § 55 Unterstützte Beschäftigung § 56 Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen § 57 Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich § 58 Leistungen im Arbeitsbereich § 59 Arbeitsförderungsgeld § 60 Andere Leistungsanbieter § 61 Budget für Arbeit § 61a Budget für Ausbildung § 62 Wahlrecht des Menschen mit Behinderungen § 63 Zuständigkeit nach den Leistungsgesetzen Kapitel 11 Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen § 64 Ergänzende Leistungen § 65 Leistungen zum Lebensunterhalt § 66 Höhe und Berechnung des Übergangsgelds § 67 Berechnung des Regelentgelts § 68 Berechnungsgrundlage in Sonderfällen § 69 Kontinuität der Bemessungsgrundlage § 70 Anpassung der Entgeltersatzleistungen § 71 Weiterzahlung der Leistungen § 72 Einkommensanrechnung § 73 Reisekosten § 74 Haushalts- oder Betriebshilfe und Kinderbetreuungskosten Kapitel 12 Leistungen zur Teilhabe an Bildung § 75 Leistungen zur Teilhabe an Bildung Kapitel 13 Soziale Teilhabe § 76 Leistungen zur Sozialen Teilhabe § 77 Leistungen für Wohnraum § 78 Assistenzleistungen § 79 Heilpädagogische Leistungen § 80 Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie § 81 Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten § 82 Leistungen zur Förderung der Verständigung § 83 Leistungen zur Mobilität § 84 Hilfsmittel Kapitel 14 Beteiligung der Verbände und Träger § 85 Klagerecht der Verbände § 86 Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen § 87 Verfahren des Beirats § 88 Berichte über die Lage von Menschen mit Behinderungen und die Entwicklung ihrer Teilhabe § 89 Verordnungsermächtigung Teil 2 Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht) Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften § 90 Aufgabe der Eingliederungshilfe § 91 Nachrang der Eingliederungshilfe § 92 Beitrag § 93 Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen § 94 Aufgaben der Länder § 95 Sicherstellungsauftrag § 96 Zusammenarbeit § 97 Fachkräfte § 98 Örtliche Zuständigkeit Kapitel 2 Grundsätze der Leistungen § 99 Leistungsberechtigung, Verordnungsermächtigung § 100 Eingliederungshilfe für Ausländer § 101 Eingliederungshilfe für Deutsche im Ausland § 102 Leistungen der Eingliederungshilfe § 103 Regelung für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf § 104 Leistungen nach der Besonderheit des Einzelfalles § 105 Leistungsformen § 106 Beratung und Unterstützung § 107 Übertragung, Verpfändung oder Pfändung, Auswahlermessen § 108 Antragserfordernis Kapitel 3 Medizinische Rehabilitation § 109 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation § 110 Leistungserbringung Kapitel 4 Teilhabe am Arbeitsleben § 111 Leistungen zur Beschäftigung Kapitel 5 Teilhabe an Bildung § 112 Leistungen zur Teilhabe an Bildung Kapitel 6 Soziale Teilhabe § 113 Leistungen zur Sozialen Teilhabe § 114 Leistungen zur Mobilität § 115 Besuchsbeihilfen § 116 Pauschale Geldleistung, gemeinsame Inanspruchnahme Kapitel 7 Gesamtplanung § 117 Gesamtplanverfahren § 118 Instrumente der Bedarfsermittlung § 119 Gesamtplankonferenz § 120 Feststellung der Leistungen § 121 Gesamtplan § 122 Teilhabezielvereinbarung Kapitel 8 Vertragsrecht § 123 Allgemeine Grundsätze § 124 Geeignete Leistungserbringer § 125 Inhalt der schriftlichen Vereinbarung § 126 Verfahren und Inkrafttreten der Vereinbarung § 127 Verbindlichkeit der vereinbarten Vergütung § 128 Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung § 129 Kürzung der Vergütung § 130 Außerordentliche Kündigung der Vereinbarungen § 131 Rahmenverträge zur Erbringung von Leistungen § 132 Abweichende Zielvereinbarungen § 133 Schiedsstelle § 134 Sonderregelung zum Inhalt der Vereinbarungen zur Erbringung von Leistungen für minderjährige Leistungsberechtigte und in Sonderfällen Kapitel 9 Einkommen und Vermögen § 135 Begriff des Einkommens § 136 Beitrag aus Einkommen zu den Aufwendungen § 137 Höhe des Beitrages zu den Aufwendungen § 138 Besondere Höhe des Beitrages zu den Aufwendungen § 139 Begriff des Vermögens § 140 Einsatz des Vermögens § 141 Übergang von Ansprüchen § 142 Sonderregelungen für minderjährige Leistungsberechtigte und in Sonderfällen Kapitel 10 Statistik § 143 Bundesstatistik § 144 Erhebungsmerkmale § 145 Hilfsmerkmale § 146 Periodizität und Berichtszeitraum § 147 Auskunftspflicht § 148 Übermittlung, Veröffentlichung Kapitel 11 Übergangs- und Schlussbestimmungen § 149 Übergangsregelung für ambulant Betreute § 150 Übergangsregelung zum Einsatz des Einkommens § 150a Übergangsregelung für Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltstitel nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes oder mit entsprechender Fiktionsbescheinigung Teil 3 Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) Kapitel 1 Geschützter Personenkreis § 151 Geltungsbereich § 152 Feststellung der Behinderung, Ausweise § 153 Verordnungsermächtigung § 153a Sachverständigenbeirat, Verfahren Kapitel 2 Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber § 154 Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen § 155 Beschäftigung besonderer Gruppen schwerbehinderter Menschen § 156 Begriff des Arbeitsplatzes § 157 Berechnung der Mindestzahl von Arbeitsplätzen und der Pflichtarbeitsplatzzahl § 158 Anrechnung Beschäftigter auf die Zahl der Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen § 159 Mehrfachanrechnung § 160 Ausgleichsabgabe § 161 Ausgleichsfonds § 162 Verordnungsermächtigungen Kapitel 3 Sonstige Pflichten der Arbeitgeber; Rechte der schwerbehinderten Menschen § 163 Zusammenwirken der Arbeitgeber mit der Bundesagentur für Arbeit und den Integrationsämtern § 164 Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen § 165 Besondere Pflichten der öffentlichen Arbeitgeber § 166 Inklusionsvereinbarung § 167 Prävention Kapitel 4 Kündigungsschutz § 168 Erfordernis der Zustimmung § 169 Kündigungsfrist § 170 Antragsverfahren § 171 Entscheidung des Integrationsamtes § 172 Einschränkungen der Ermessensentscheidung § 173 Ausnahmen § 174 Außerordentliche Kündigung § 175 Erweiterter Beendigungsschutz Kapitel 5 Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrat, Schwerbehindertenvertretung, Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers § 176 Aufgaben des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrates § 177 Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung § 178 Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung § 179 Persönliche Rechte und Pflichten der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen § 180 Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung § 181 Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers § 182 Zusammenarbeit § 183 Verordnungsermächtigung Kapitel 6 Durchführung der besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen § 184 Zusammenarbeit der Integrationsämter und der Bundesagentur für Arbeit § 185 Aufgaben des Integrationsamtes § 185a Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber § 186 Beratender Ausschuss für behinderte Menschen bei dem Integrationsamt § 187 Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit § 188 Beratender Ausschuss für behinderte Menschen bei der Bundesagentur für Arbeit § 189 Gemeinsame Vorschriften § 190 Übertragung von Aufgaben § 191 Verordnungsermächtigung Kapitel 7 Integrationsfachdienste § 192 Begriff und Personenkreis § 193 Aufgaben § 194 Beauftragung und Verantwortlichkeit § 195 Fachliche Anforderungen § 196 Finanzielle Leistungen § 197 Ergebnisbeobachtung § 198 Verordnungsermächtigung Kapitel 8 Beendigung der Anwendung der besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen § 199 Beendigung der Anwendung der besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen § 200 Entziehung der besonderen Hilfen für schwerbehinderte Menschen Kapitel 9 Widerspruchsverfahren § 201 Widerspruch § 202 Widerspruchsausschuss bei dem Integrationsamt § 203 Widerspruchsausschüsse der Bundesagentur für Arbeit § 204 Verfahrensvorschriften Kapitel 10 Sonstige Vorschriften § 205 Vorrang der schwerbehinderten Menschen § 206 Arbeitsentgelt und Dienstbezüge § 207 Mehrarbeit § 208 Zusatzurlaub § 209 Nachteilsausgleich § 210 Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Heimarbeit § 211 Schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten § 212 Unabhängige Tätigkeit § 213 Geheimhaltungspflicht § 214 Statistik Kapitel 11 Inklusionsbetriebe § 215 Begriff und Personenkreis § 216 Aufgaben § 217 Finanzielle Leistungen § 218 Verordnungsermächtigung Kapitel 12 Werkstätten für behinderte Menschen § 219 Begriff und Aufgaben der Werkstatt für behinderte Menschen § 220 Aufnahme in die Werkstätten für behinderte Menschen § 221 Rechtsstellung und Arbeitsentgelt behinderter Menschen § 222 Mitbestimmung, Mitwirkung, Frauenbeauftragte § 223 Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe § 224 Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand § 225 Anerkennungsverfahren § 226 Blindenwerkstätten § 227 Verordnungsermächtigungen Kapitel 13 Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr § 228 Unentgeltliche Beförderung, Anspruch auf Erstattung der Fahrgeldausfälle § 229 Persönliche Voraussetzungen § 230 Nah- und Fernverkehr § 231 Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr § 232 Erstattung der Fahrgeldausfälle im Fernverkehr § 233 Erstattungsverfahren § 234 Kostentragung § 235 Einnahmen aus Wertmarken § 236 Erfassung der Ausweise § 237 Verordnungsermächtigungen Kapitel 14 Straf-, Bußgeld- und Schlussvorschriften § 237a Strafvorschriften § 237b Strafvorschriften § 238 Bußgeldvorschriften § 239 Stadtstaatenklausel § 240 Sonderregelung für den Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst § 241 Übergangsregelung | |
§ 36a Zuschuss zu Kosten für Erdgas, Wärme und andere Brennstoffe sowie Strom; Verordnungsermächtigung | § 36a (aufgehoben) |
(1) 1 Zum Ausgleich von Erdgas-, Wärme- und anderen Brennstoffkosten sowie Stromkosten zahlen die Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 den anspruchsberechtigten Leistungserbringern auf Antrag einen einmaligen Zuschuss zu den Kosten für Erdgas, Wärme- und andere Brennstoffe sowie Strom. 2 Der Zuschuss beträgt 95 Prozent der Differenz zwischen den entstandenen Energiekosten des Jahres 2022 und denen des Jahres 2021. 3 Leistungsberechtigte nach Absatz 2 Nummer 3 erhalten auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von 95 Prozent eines Fünftels der Differenz zwischen den entstandenen Energiekosten des Jahres 2022 und denen des Jahres 2021. 4 Bei den entstandenen Energiekosten im Sinne der Sätze 2 und 3 sind die Entlastungen nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz zu berücksichtigen. (2) Anspruchsberechtigte Leistungserbringer sind 1. Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, a) mit denen ein Vertrag nach § 15 Absatz 2 des Sechsten Buches in Verbindung mit § 38 oder nach den §§ 33 und 34 des Siebten Buches besteht oder b) mit denen ein Versorgungsvertrag nach § 111 Absatz 2, § 111a Absatz 1 oder § 111c Absatz 1 des Fünften Buches besteht, oder c) die von der gesetzlichen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung selbst betrieben werden, 2. Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 51, 3. Werkstätten für behinderte Menschen oder 4. andere Leistungsanbieter nach § 60, soweit sie Leistungen nach § 57 erbringen. (3) 1 Die nach Absatz 1 entstehenden Aufwendungen der Rehabilitationsträger einschließlich der Verwaltungskosten werden aus den Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds getragen. 2 Die Bereitstellung der Mittel erfolgt durch das Bundesamt für Soziale Sicherung. 3 Die anfallenden Verwaltungskosten des Bundesamts für Soziale Sicherung werden ebenfalls aus den Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds getragen. (4) 1 Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Gesundheit, für Wirtschaft und Klimaschutz sowie der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nähere Bestimmungen zu den konkreten Voraussetzungen des Zuschusses nach Absatz 1, zum Verfahren nach Absatz 1 sowie zur Bereitstellung der Mittel nach Absatz 3 zu erlassen. 2 Hierbei können insbesondere die Berechnung des Zuschusses, der Auszahlungszeitpunkt, das Antrags- und Auszahlungsverfahren sowie das Verfahren zur Umsetzung der Mittelbereitstellung an die Rehabilitationsträger näher geregelt werden. (5) § 29a des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes gilt entsprechend. (6) 1 Es ist eine Erfolgskontrolle zu der Regelung durchzuführen. 2 Die Kosten der Erfolgskontrolle werden aus den Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds getragen. |
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