Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (1. TAppVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel *)



Auf Grund des § 5 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 Nummer 1 und Satz 3 der Bundes-Tierärzteordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. November 1981 (BGBl. I S. 1193), von denen § 5 Absatz 1 Satz 1 zuletzt durch Artikel 379 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) und § 5 Absatz 1 Satz 2 und 3 zuletzt durch Artikel 22 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:

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Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung") (ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 132).



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