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Zitierungen von § 54 FFG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 54 FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 19 FFG Entscheidungen zu Sperrfristen (vom 01.01.2022)
... Vorstand entscheidet über Anträge auf Verkürzung der Sperrfristen nach § 54 Absatz 1 oder § 55 Absatz 2 oder auf Nichtanwendung der Sperrfristen nach § 56 Absatz 1. ...
§ 55 FFG Außerordentliche Verkürzung der Sperrfristen (vom 01.01.2024)
... Sperrfristen auf Antrag in begründeten Ausnahmefällen über die in § 54 Absatz 1 genannten Fristen hinaus verkürzt werden oder entfallen, wenn 1. aufgrund der ... bei denen ein Entgelt für die Nutzung des einzelnen Films zu zahlen ist, über die in § 54 Absatz 1 Nummer 1 genannten Fristen hinaus verkürzt werden oder entfallen. (4) Die ...
§ 55a FFG Abweichende Regelungen über die Sperrfristen (vom 01.01.2022)
... Von den Regelungen der §§ 53 bis 55 kann durch Richtlinie des Verwaltungsrats abgewichen werden. (2) Für ...
§ 55b FFG Ersetzung der regulären Erstaufführung und Fortsetzung der weiteren Kinoauswertung in Fällen höherer Gewalt (vom 01.01.2022)
... nach § 53 Absatz 2 Nummer 1 maßgeblich beteiligt wird. (3) § 54 Absatz 1 Nummer 1 bleibt unberührt. Wird eine Verkürzung der Sperrfrist nach § 54 Absatz 1 ... Absatz 1 Nummer 1 bleibt unberührt. Wird eine Verkürzung der Sperrfrist nach § 54 Absatz 1 Nummer 1 gewährt, ist die Kinowirtschaft bis zum Ablauf der ordentlich verkürzten Sperrfrist ...
§ 58 FFG Ermächtigung des Verwaltungsrats
... Verwaltungsrat kann Einzelheiten zu den Bestimmungen des § 54 Absatz 3, des § 55 Absatz 1 und 3, der §§ 56 und 57 durch Richtlinie ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3019
Artikel 1 FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes
... Regelungen über die Sperrfristen (1) Von den Regelungen der §§ 53 bis 55 kann durch Richtlinie des Verwaltungsrats abgewichen werden. (2) Für ... Sperrfrist nach § 53 Absatz 2 Nummer 1 maßgeblich beteiligt wird. (3) § 54 Absatz 1 Nummer 1 bleibt unberührt. Wird eine Verkürzung der Sperrfrist nach § 54 Absatz 1 Nummer 1 ... § 54 Absatz 1 Nummer 1 bleibt unberührt. Wird eine Verkürzung der Sperrfrist nach § 54 Absatz 1 Nummer 1 gewährt, ist die Kinowirtschaft bis zum Ablauf der ordentlich verkürzten Sperrfrist ...
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