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Zitierungen von § 156a FFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 156a FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 149 FFG Fälligkeit (vom 01.01.2022)
... (2) Die Filmabgabe der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter nach den §§ 154 bis 156a ist halbjährlich jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines Jahres an die ...
§ 150 FFG Begriffsbestimmung Kinofilm (vom 01.01.2022)
... Kinofilm im Sinne der §§ 152 bis 156a ist ein Film, der in Deutschland oder in seinem Ursprungsland gegen Entgelt im Kino ...
§ 150a FFG Begriffsbestimmungen Nettoumsatz und Nettowerbeumsatz (vom 01.01.2022)
... Nettoumsatz im Sinne der §§ 151 bis 153 und 156 und 156a ist die Summe der jeweils abgaberelevanten Umsatzerlöse abzüglich etwaiger ...
§ 158 FFG Zusätzliche Leistungen der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter (vom 01.01.2022)
... die sich aus den §§ 154 bis 156a ergebenden Beträge hinausgehende Zahlungen oder sonstige Leistungen der Fernsehveranstalter ...
§ 160 FFG Verwendung der Filmabgabe der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter (vom 01.01.2022)
... aus der Filmabgabe der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter nach den §§ 154 bis 156a und 158 sind nach anteiligem Abzug der Verwaltungskosten und der Aufwendungen nach § 159 ...
§ 164 FFG Auskünfte (vom 01.01.2022)
... Absatz 1, § 152 Absatz 1 Satz 2, § 153, § 155 Absatz 1, § 156 Absatz 1 oder § 156a Absatz 1 und 2 genannten Umsatzgrenzen nicht erreicht werden oder weil der Kinofilmanteil unter den in § 152 ... unter den in § 152 Absatz 1 Satz 2, § 155 Absatz 1, § 156 Absatz 3 Satz 2 oder § 156a Absatz 3 Satz 2 genannten Umsatzgrenzen liegt, als auch für Personen, bei denen das Vorliegen der sonstigen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3019
Artikel 1 FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes
...  g) Nach der Angabe zu § 156 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 156a Filmabgabe der Programmvermarkter". h) In der Angabe zu § 159 wird das Wort ... und Nettowerbeumsatz (1) Nettoumsatz im Sinne der §§ 151 bis 153 und 156 und 156a ist die Summe der jeweils abgaberelevanten Umsatzerlöse abzüglich etwaiger ... 4 und 5 werden die Absätze 3 und 4. 41. Nach § 156 wird folgender § 156a eingefügt: „§ 156a Filmabgabe der Programmvermarkter (1) ... 4. 41. Nach § 156 wird folgender § 156a eingefügt: „ § 156a Filmabgabe der Programmvermarkter (1) Programmvermarkter, die Bündel von ... Absatz 1, § 152 Absatz 1 Satz 2, § 153, § 155 Absatz 1, § 156 Absatz 1 oder § 156a Absatz 1 und 2 genannten Umsatzgrenzen nicht erreicht werden oder weil der Kinofilmanteil unter den in § 152 ... unter den in § 152 Absatz 1 Satz 2, § 155 Absatz 1, § 156 Absatz 3 Satz 2 oder § 156a Absatz 3 Satz 2 genannten Umsatzgrenzen liegt, als auch für Personen, bei denen das Vorliegen der sonstigen ...
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