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Artikel 12 - Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (VersRücklGuDRÄndG k.a.Abk.)
Artikel 12 Änderung des Abgeordnetengesetzes
§ 11 Absatz 2 des Abgeordnetengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 1996 (BGBl. I S. 326), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juli 2014 (BGBl. I S. 906) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Hinter dem Wort „Untersuchungsausschüsse" wird das Wort „sowie" durch ein Komma ersetzt.
- 2.
- Hinter dem Wort „Enquete-Kommissionen" werden die Wörter „sowie des Parlamentarischen Kontrollgremiums" eingefügt.
Zitierungen von Artikel 12 Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 VersRücklGuDRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VersRücklGuDRÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2020
G. v. 27.05.2020 BGBl. I S. 1161
Artikel 2 AbgAnpAusGEG 2020 Änderung des Abgeordnetengesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 1996 (BGBl. I S. 326), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 5. Januar 2017 (BGBl. I S. 17 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 1 Satz 2 werden ...
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