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§ 9 - Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAHV)

V. v. 16.12.1981 BGBl. I S. 1420; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.01.1982; FNA: 2121-6-24-2 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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§ 9 Ausfuhrgenehmigung



(1) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erteilt die Ausfuhrgenehmigung unter Verwendung amtlicher Formblätter in dreifacher Ausfertigung. Es übersendet zwei Ausfertigungen dem Ausführer und eine Ausfertigung der für die Betäubungsmittelkontrolle zuständigen Behörde des Einfuhrlandes.

(2) Die Ausfuhrgenehmigung ist nicht übertragbar. Sie ist bis zum Ablauf der Einfuhrgenehmigung des Einfuhrlandes, höchstens jedoch auf drei Monate zu befristen.



 

Zitierungen von § 9 BtMAHV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 BtMAHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BtMAHV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 BtMAHV Lagerung unter zollamtlicher Überwachung
... oder die Markierung zu verändern. Sie dürfen nur nach den Vorschriften der §§ 7 bis 12 ausgeführt werden. Sollen die Betäubungsmittel im Geltungsbereich des ...
§ 13 BtMAHV
... 1 bis 6 eingeführt oder 2. nach den Vorschriften der §§ 7 bis 12 in ein anderes als das in der Ausfuhrgenehmigung oder Ausfuhrerklärung genannte ...
§ 14 BtMAHV Einfuhr und Ausfuhr im Rahmen internationaler Zusammenarbeit
... vereinfachten Verfahren einführen oder ausführen. Die Vorschriften der §§ 1 bis 12 finden insoweit keine Anwendung. (2) Bei der Einfuhr hat der Einführer die ...
§ 15 BtMAHV Vereinfachter grenzüberschreitender Verkehr (vom 01.04.2024)
... Die Vorschriften der §§ 1 bis 12 finden keine Anwendung auf Zubereitungen der in den Anlagen II und III des ... Verkehr mitgeführt werden. (2) Die Vorschriften der §§ 1 bis 12 finden ferner keine Anwendung auf Betäubungsmittel, wenn diese in angemessenen Mengen ... internationalen Verkehr mitgeführt werden. (3) Die Vorschriften der §§ 7 bis 12 finden keine Anwendung auf Betäubungsmittel, die in Katastrophenfällen durch ...
§ 18 BtMAHV Sonstige Vorschriften
... nach § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 1 Satz 3, § 7 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Abs. 1 Satz 3 und § 14 Abs. 3 Satz 1 heraus und macht sie im ...
§ 20 BtMAHV Inkrafttreten
... Umfang als Einfuhrgenehmigung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 oder als Ausfuhrgenehmigung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 bis zu der in ihnen jeweils angegebenen Frist ...
 
Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung BMG (BMGBGebV)
V. v. 24.09.2021 BGBl. I S. 4391; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Anlage BMGBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 01.04.2024)
... einer Einfuhrgenehmigung nach § 3 Absatz 1 BtMAHV, einer Ausfuhrgenehmigung nach § 9 Absatz 1 BtMAHV oder einer Durch- fuhrgenehmigung nach § 13 Absatz 2 BtMAHV, je Betäubungsmittel ... einer Einfuhrgenehmigung nach § 3 Absatz 1 BtMAHV oder einer Ausfuhrgenehmigung nach § 9 Absatz 1 BtMAHV , wenn der Verkehr nur wissenschaftlichen oder analytischen Zwecken von besonderer Bedeutung ... § 3 Absatz 1 BtMAHV, einer Ausfuhrgenehmigung nach § 14 MedCanG in Verbindung mit § 9 Absatz 1 BtMAHV , je Art an Cannabis zu medizinischen Zwecken oder Cannabis zu ... 3 Absatz 1 BtMAHV oder einer Ausfuhrgenehmigung nach § 14 MedCanG in Verbindung mit § 9 Absatz 1 BtMAHV , wenn der Verkehr nur wissenschaftlichen oder analytischen Zwecken von besonderer ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Cannabisgesetz (CanG)
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Artikel 6 CanG Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMG
... § 3 Absatz 1 BtMAHV, einer Ausfuhrgenehmigung nach § 14 MedCanG in Verbindung mit § 9 Absatz 1 BtMAHV , je Art an Cannabis zu medizinischen Zwecken oder Cannabis zu  ... 3 Absatz 1 BtMAHV oder einer Ausfuhrgenehmigung nach § 14 MedCanG in Verbindung mit § 9 Absatz 1 BtMAHV , wenn der Verkehr nur wissenschaftlichen oder analytischen Zwecken von besonderer ...