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Artikel 1 - Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse (3. KSKBeiratVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 11.01.2017 BGBl. I S. 77 (Nr. 4); Geltung ab 27.01.2017
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Artikel 1 Änderung der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 27. Januar 2017 KSKBeiratV § 9

§ 9 Absatz 2 der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse vom 13. August 1982 (BGBl. I S. 1149), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. September 2014 (BGBl. I S. 1519) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Satz 1 wird die Angabe „65" durch die Angabe „70" ersetzt.

2.
In Satz 2 wird die Angabe „130" durch die Angabe „140" ersetzt.

 
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Zitierungen von Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 3. KSKBeiratVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. KSKBeiratVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Artikel 154 SchriftVG Änderung der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
... bei der Künstlersozialkasse vom 13. August 1982 (BGBl. I S. 1149), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Januar 2017 (BGBl. I S. 77 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 6 Absatz 1 wird ...