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Artikel 1 - Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse (3. KSKBeiratVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
§ 9 Absatz 2 der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse vom 13. August 1982 (BGBl. I S. 1149), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. September 2014 (BGBl. I S. 1519) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Satz 1 wird die Angabe „65" durch die Angabe „70" ersetzt.
- 2.
- In Satz 2 wird die Angabe „130" durch die Angabe „140" ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 3. KSKBeiratVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
3. KSKBeiratVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Artikel 154 SchriftVG Änderung der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
... bei der Künstlersozialkasse vom 13. August 1982 (BGBl. I S. 1149), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Januar 2017 (BGBl. I S. 77 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 6 Absatz 1 wird ...
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