§ 6 - Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost (IFGO k.a.Abk.)

Artikel 35 G. v. 23.06.1993 BGBl. I S. 944, 982; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 20.12.2001 BGBl. I S. 3955
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 105-17 Herstellung der Einheit Deutschlands
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§ 6



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