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Artikel 10 - Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung (AtEntsorgG k.a.Abk.)

G. v. 27.01.2017 BGBl. I S. 114, 1222, 1676 (Nr. 5); zuletzt geändert durch Artikel 244 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 16.06.2017; FNA: 751-19/1 Kernenergie
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Artikel 10 Inkrafttreten


Artikel 10 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Europäische Kommission die beihilferechtliche Genehmigung erteilt oder verbindlich mitteilt, dass eine solche Genehmigung nicht erforderlich ist; das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. *)


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*)
Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 16. Juni 2017 (BGBl. I S. 1676) ist das Gesetz am 16. Juni 2017 in Kraft getreten.



 
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Frühere Fassungen von Artikel 10 Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 16.06.2017 (20.06.2017)Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung
vom 16.06.2017 BGBl. I S. 1676

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 10 Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 AtEntsorgG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AtEntsorgG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung
B. v. 16.06.2017 BGBl. I S. 1676