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Artikel 10 - Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung (AtEntsorgG k.a.Abk.)
G. v. 27.01.2017 BGBl. I S. 114, 1222, 1676 (Nr. 5); zuletzt geändert durch Artikel 244 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 16.06.2017; FNA: 751-19/1 Kernenergie
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Geltung ab 16.06.2017; FNA: 751-19/1 Kernenergie
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Artikel 10 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Europäische Kommission die beihilferechtliche Genehmigung erteilt oder verbindlich mitteilt, dass eine solche Genehmigung nicht erforderlich ist; das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. *)
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- Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 16. Juni 2017 (BGBl. I S. 1676) ist das Gesetz am 16. Juni 2017 in Kraft getreten.
Text in der Fassung der Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung B. v. 16. Juni 2017 BGBl. I S. 1676 m.W.v. 16. Juni 2017
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Frühere Fassungen von Artikel 10 Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 16.06.2017 (20.06.2017) | Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung vom 16.06.2017 BGBl. I S. 1676 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Artikel 10 Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 AtEntsorgG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AtEntsorgG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen EntsorgungB. v. 16.06.2017 BGBl. I S. 1676
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/12392/a203713.htm