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Artikel 1 - Gesetz zu dem Protokoll vom 27. Juni 1997 zur Neufassung des Internationalen Übereinkommens vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL" (EUROCONTROLÜbkG k.a.Abk.)
Artikel 1
Dem in Brüssel am 27. Juni 1997 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Protokoll zur Neufassung des Internationalen Übereinkommens vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL" entsprechend den verschiedenen vorgenommenen Änderungen und den der Schlussakte vom 27. Juni 1997 beigefügten Änderungen durch die Diplomatische Konferenz vom 27. Juni 1997 sowie dem Zusatzprotokoll vom 27. Juni 1997 betreffend den Übergang von der Regelung nach der Mehrseitigen Vereinbarung vom 12. Februar 1981 über Flugsicherungs-Streckengebühren zu der Regelung nach den einschlägigen Bestimmungen der Neufassung des Internationalen Übereinkommens über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL" aufgrund der 1997 in Brüssel vorgenommenen Änderungen, einschließlich ihrer Anlage IV, wird zugestimmt. Das Protokoll und die Schlussakte sowie das Zusatzprotokoll werden nachstehend veröffentlicht.
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