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Anhang - Gesetz zu dem Protokoll vom 27. Juni 1997 zur Neufassung des Internationalen Übereinkommens vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL" (EUROCONTROLÜbkG k.a.Abk.)
Anhang Schlussakte der Diplomatischen Konferenz über das Protokoll zur Neufassung des Internationalen Übereinkommens vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL" entsprechend den verschiedenen vorgenommenen Änderungen
(siehe BGBl. 2017 II 74, 76)
enthält ab
Seite 80 Anlage 1 zur Schlussakte Änderungen durch die Diplomatische Konferenz vom 27. Juni 1997
Seite 99 Anlage 2 zur Schlussakte Protokoll zur Neufassung des Internationalen Übereinkommens vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL" entsprechend den verschiedenen vorgenommenen Änderungen
Seite 103 Neufassung des Übereinkommens, in der die weiterhin geltenden Bestimmungen und die durch die diplomatische Konferenz vom 27. Juni 1997 vorgenommenen Änderungen zusammengefasst sind
Neufassung des materiellen Teiles des Übereinkommens
Seite 121 Anlage I Satzung der Agentur
Seite 126 Anlage II Fluginformationsgebiete
Seite 130 Anlage III Steuerliche Bestimmungen
Seite 132 Anlage IV Bestimmungen über das gemeinsame Flugsicherungs-Streckengebührensystem
Seite 136 Zusatzprotokoll betreffend den Übergang von der Regelung nach der Mehrseitigen Vereinbarung vom 12. Februar 1981 über Flugsicherungs-Streckengebühren zu der Regelung nach den einschlägigen Bestimmungen der Neufassung des Internationalen Übereinkommens über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL" aufgrund der 1997 in Brüssel vorgenommenen Änderungen, einschließlich ihrer Anlage IV
enthält ab
Seite 80 Anlage 1 zur Schlussakte Änderungen durch die Diplomatische Konferenz vom 27. Juni 1997
Seite 99 Anlage 2 zur Schlussakte Protokoll zur Neufassung des Internationalen Übereinkommens vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL" entsprechend den verschiedenen vorgenommenen Änderungen
Seite 103 Neufassung des Übereinkommens, in der die weiterhin geltenden Bestimmungen und die durch die diplomatische Konferenz vom 27. Juni 1997 vorgenommenen Änderungen zusammengefasst sind
Neufassung des materiellen Teiles des Übereinkommens
Seite 121 Anlage I Satzung der Agentur
Seite 126 Anlage II Fluginformationsgebiete
Seite 130 Anlage III Steuerliche Bestimmungen
Seite 132 Anlage IV Bestimmungen über das gemeinsame Flugsicherungs-Streckengebührensystem
Seite 136 Zusatzprotokoll betreffend den Übergang von der Regelung nach der Mehrseitigen Vereinbarung vom 12. Februar 1981 über Flugsicherungs-Streckengebühren zu der Regelung nach den einschlägigen Bestimmungen der Neufassung des Internationalen Übereinkommens über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL" aufgrund der 1997 in Brüssel vorgenommenen Änderungen, einschließlich ihrer Anlage IV
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