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Artikel 4 - Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze (AÜGuaÄndG 2017 k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. April 2017 SchwarzArbG § 2, § 21

Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Absatz 1 Nummer 5 wird die Angabe „§ 10 Absatz 5" durch die Angabe „§ 8 Absatz 5" ersetzt.

2.
In § 16 Absatz 2 werden die Wörter „§ 16 Absatz 1 Nummer 1, 1a, 1b, 2, 2a und 7b" durch die Wörter „§ 16 Absatz 1 Nummer 1, 1a, 1c, 1d, 1f, 2, 2a und 7b" ersetzt.

3.
In § 21 Absatz 1 Nummer 3 wird die Angabe „1b" durch die Angabe „1c, 1d, 1f" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 AÜGuaÄndG 2017 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AÜGuaÄndG 2017 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
G. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 399
Artikel 1 SchwarzArbBStG Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
... Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 21. Februar 2017 (BGBl. I S. 258 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...