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Artikel 3 - Erstes Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (1. LuftSiGÄndG k.a.Abk.)
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über das Luftfahrt-Bundesamt
§ 2 Absatz 1 des Gesetzes über das Luftfahrt-Bundesamt in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 96-4, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1a des Gesetzes vom 28. Juni 2016 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nummer 18 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
- 2.
- Folgende Nummer 19 wird angefügt:
- „19.
- die Abwehr von Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs nach § 2 Satz 1 des Luftsicherheitsgesetzes, soweit es nach § 16 des Luftsicherheitsgesetzes hierfür zuständig ist."
Zitierungen von Artikel 3 Erstes Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 1. LuftSiGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
1. LuftSiGÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge
G. v. 14.06.2021 BGBl. I S. 1766
Artikel 5 LuftRÄndG Änderung des Gesetzes über das Luftfahrt-Bundesamt
... Teil III, Gliederungsnummer 96-4, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Februar 2017 (BGBl. I S. 298 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Nummer 19 wird der Punkt ...
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