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Artikel 2 - Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen (NachstSVG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 10. März 2017 StPO § 374

In § 374 Absatz 1 Nummer 5 der Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 5 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3346) geändert worden ist, werden die Wörter „eine Nachstellung (§ 238 Abs. 1 des Strafgesetzbuches) oder" gestrichen.



 

Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 NachstSVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NachstSVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Einundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
G. v. 11.04.2017 BGBl. I S. 815
Artikel 2 51. StGBÄndG Änderung der Strafprozessordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 1. März 2017 (BGBl. I S. 386 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach Buchstabe o wird ...