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Berichtigung der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (RL2012/18/EU-UmsVBer k.a.Abk.)

B. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 406 (Nr. 11); Geltung ab 14.01.2017

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 14. Januar 2017 RL2012/18/EU-UmsV Artikel 1, 12. BImSchV Anhang III

Die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Januar 2017 (BGBl. I S. 47) ist wie folgt zu berichtigen:

In Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc ist die Ordnungszahl „3." durch den Ordnungsbuchstaben „c)" zu ersetzen.


Schlussformel



Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Im Auftrag Georg Arens

 
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