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Artikel 7 - Gesetz zur Einbeziehung der Bundespolizei in den Anwendungsbereich des Bundesgebührengesetzes (BPolBGebGEG k.a.Abk.)

Artikel 7 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Die Artikel 2 bis 6 treten am 1. Oktober 2019 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 15. März 2017.

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